1. +++ (SEM)
Die Finanzverwaltung trägt mit dem Weihnachtsfrieden das bei, was sie kann, um den Menschen in unserem Land diesen Raum für Besinnlichkeit und Frieden zu geben.
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Der Weihnachtsfrieden bedeutet, dass während dieser Zeit grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und Prüfberichte nicht versendet werden.
Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist - zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.
Steuerbescheide hingegen werden weiterhin verschickt - insbesondere, um Steuererstattungen zügig auszuzahlen und finanzielle Entlastung zu ermöglichen.
Datum: 2024-12-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/besinnliche-feiertage-weihnachtsfrieden-nordrhein-westfalen;
Themen: Weihnachtsfrieden
# ?, Tradition des Weihnachtsfriedens
# ?, unangekündigte Betriebsprüfungen
# ?, Vollstreckungen
# ?, besinnliche Feiertage
# ?, Finanzverwaltung
# ?, Finanzämter
# ?, ruhige unbeschwerte Weihnachtszeit
# ?, Adventskranz
# ?, Besinnlichkeit
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2. +++ (SEM)
Mit dem Weihnachtsfrieden trägt die Finanzverwaltung dazu bei, dass die Menschen die Feiertage ungestört verbringen können.
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In der Zeit des Weihnachtsfriedens werden grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und keine Prüfberichte versendet.
Nur wenn ein rasches Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist, etwa um wegen drohender Verjährung Steuerausfälle zu vermeiden, müssen die Ämter handeln.
Steuerbescheide werden weiterhin versandt, damit insbesondere Steuererstattungen zügig ausgezahlt werden können und finanzielle Entlastungen rechtzeitig ankommen.
Datum: 2025-12-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ruhe-den-festtagen-weihnachtsfrieden-nordrhein-westfalen;
Themen: Weihnachtsfrieden
# ?, Finanzverwaltung
# ?, Jahresausklang
# ?, Feiertage
# ?, Festtage
# ?, Rücksicht
# ?, Augenmaß
# ?, Zeit des Weihnachtsfriedens
# ?, Prüfberichte
# ?, Vollstreckungen
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