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Unter anderem soll dabei die bisherige Befristung des Abrufs auf sieben Tage nach Ausstrahlung entfallen.
Das Verbot von presseähnlichen Telemedienangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten soll fortbestehen und dahingehend präzisiert werden, dass in Telemedienangeboten der Schwerpunkt auf Bewegtbild oder Ton zu setzen ist und Text nicht im Vordergrund stehen darf.
Vorgesehen ist weiterhin die Einrichtung einer gemeinsamen Schlichtungsstelle von Rundfunkanstalten und Presseverlagen.
Die Besetzungsregeln für den WDR-Verwaltungsrat werden entsprechend der Vorgaben im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 entbürokratisiert.
Leitend bei der Neufassung sind der weitgehende Verzicht auf die bisherigen formalen und positionsgebundenen Einzelvorgaben und die gleichzeitige Gewährleistung einer hohen fachlichen Expertise des Gremiums.

Datum: 2018-11-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-verabschiedet-entwurf-fuer-17-rundfunkaenderungsgesetz;
Themen: Landesmediengesetz # ?, Besetzungsregeln # ?, Verwaltungsrat von WDR # ?, öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten # ?, Entwurf # ?, Koalitionsvertrag # ?, Vorschlag # ?, Landeskabinett # ?, Hörverhalten # ?, Presseverlage # ?