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So musste laut Medienberichten ein Bäcker in Sachsen Umsatzsteuer auf seine Lebensmittelspenden an die Tafel entrichten.
Hätte er die Lebensmittel im Müll entsorgt, wäre keine Umsatzsteuer angefallen.
Die grundlegende Problematik sogenannter unentgeltlicher Wertabgaben ist derzeit Gegenstand einer anstehenden Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Finanzen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Finanzministerium teilt mit:

Datum: 2012-08-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/eine-steuerrechtliche-benachteiligung-von-spendern-fuer-die-tafeln-darf-es-nicht;
Themen: Bäcker in Sachsen # ?, Problematik von Wertabgaben # ?, Spende von Lebensmitteln # ?, Umsatzsteuer von Lebensmittelspenden # ?, aktuelle bundesgesetzliche Rechtslage # ?, steuerrechtliche Benachteiligung # ?, unentgeltliche Wertabgaben # ?, unverkäufliche Lebensmittel # ?, Müll # ?, Umsatzsteuerrecht # ?