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Förderfähig sind
* innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
* außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
* im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;

Datum: 2020-07-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-es-wird-sportlich-und-das-doppelter-hinsicht;
Themen: Investitionspakt # ?, Programmgebiete der Städtebauförderung # ?, Bestandsgebäude # ?, Basketballfelder # ?, Dirtbike # ?, Förderung für Sportinfrastruktur # ?, Förderung von Sportstätten # ?, Hochbaumaßnahmen # ?, Hochsprunganlage # ?, Pumptrack # ?