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Das bedeutet, dass der Wassersektor nun nicht mehr in der Konzessionsrichtlinie enthalten ist und die bewährten kommunalen Strukturen in Deutschland erhalten bleiben.
NRW-Umweltminister Johannes Remmel war nach der Entscheidung erleichtert: "Wasser ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und keine beliebig handelbare Ware.
Aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Qualitätsgarantie ist die Wasserversorgung in öffentlicher Hand am besten aufgehoben.
Daher habe ich mich gegen eine drohende Privatisierung der Wasserversorgung engagiert und in Brüssel Überzeugungsarbeit geleistet.
" Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Datum: 2014-01-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/drohende-privatisierung-der-trinkwasserversorgung-fuer-nrw-abgewendet;
Themen: Wassersektor # ?, Wasserversorgung # ?, Bestandteil der Daseinsvorsorge # ?, Gründe der Versorgungssicherheit # ?, Qualitätsgarantie # ?, Trinkwasserversorgung in NRW # ?, Herausnahme # ?, Überzeugungsarbeit # ?, europäisches Parlament # ?, kommunale Strukturen # ?