1. +++ (SEM)

Darüber hinaus fließen nicht nur neu entdeckte, sondern auch seit längerem bestehende Infektionen in diese Meldung ein.
Ebenfalls mit Stichtag vom 3. November 2021 befanden sich landesweit 16.402 Schülerinnen und Schüler (0,8 Prozent nach 0,5 Prozent in der Vorwoche) in einer behördlich angeordneten Quarantäne.
Aufgrund der geänderten Quarantäneregelungen war mit einer höheren Zahl an Quarantäneanordnungen gerechnet worden.
"Ziel der Landesregierung ist es, den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung in Einklang zu bringen.
Durch die regelmäßigen Testungen und unsere wöchentliche Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten haben wir zu jeder Zeit einen Überblick über das Infektionsgeschehen an unseren Schulen.

Datum: 2021-11-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-kinder-und-jugendliche-sind-die-mit-abstand-am-besten;
Themen: kontrollierte Altersgruppe # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, außerschulische Testungen # ?, engmaschiges Sicherheitsnetz # ?, nötige Verlässlichkeit # ?, strenge Testpflicht # ?, wöchentliche Umfragen # ?, Abstand # ?, Quarantäneanordnungen # ?, schulische Normalität # ?

2. +++ (SEM)

* Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
* Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
* Die bekannten Regelungen zur sogenannten "Freitestung" von engen Kontaktpersonen gelten fort.
Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann.

Datum: 2021-10-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume # ?, Maskenpflicht # ?, Jahrgänge # ?, fester Sitzplatz # ?, Aufhebung # ?, Normalität # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen # ?, Einzelaktivitäten # ?, Kursverband # ?

3. +++ (SEM)

Am Stichtag 22. September 2021 befanden sich nach Auskunft der Schulen landesweit 7.581 Kinder und Jugendliche in Quarantäne (0,4 Prozent), zwei Wochen zuvor (Stichtag: 8. September) waren es noch 31.413 (1,6 Prozent).
Am 9. September hatte das Schulministerium die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die neuen Test- und Quarantäne-Regelungen informiert.
Demnach ist seit Mitte September eine Quarantäneanordnung durch die Gesundheitsämter grundsätzlich auf die nachweislich infizierten Schülerinnen und Schüler zu beschränken.
Ungeachtet dieser Neuregelung geht auch die Zahl der Corona-Infektionen unter Schülerinnen und Schülern zurück: Meldeten die Schulen zum Stichtag 8. September 2021 insgesamt 8.437 bestätigte Fälle (0,44 Prozent), waren es in dieser Woche noch 4.780 (0,25 Prozent).
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Die neuen Test- und Quarantäne-Regelungen an unseren Schulen haben sich bewährt.

Datum: 2021-09-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-ermoeglichen-unseren-schuelerinnen-und-schuelern-einen;
Themen: Testregelungen # ?, Quarantäneregelungen # ?, Coronaquarantäne # ?, Quarantäneanordnung # ?, sicherer Präsenzunterricht # ?, Gesundheitsämter # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, bewährte Pcr-Lolli-Tests # ?, stabiler Unterrichtsbetrieb # ?, Schulministerium # ?

4. +++ (SEM)

Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt.
Am Freitag hatten der Bundesrat und das Robert Koch-Institut (RKI) die nötigen Änderungen der bundesrechtlichen Regelungen und Empfehlungen zu den künftigen Isolierungs- und Quarantäne-Regelungen auf den Weg gebracht.
Die Änderungen treten ab sofort in Kraft und gelten automatisch auch für Isolierungs-und Quarantäneanordnungen der Behörden, die bereits ergangen sind und noch andere Fristen und Regelungen vorsehen.
"Die von der MPK beschlossenen Änderungen tragen dem geänderten Infektionsgeschehen in der aktuellen Omikron-Welle Rechnung.
Mit der schnellen Umsetzung der Bundesregelungen in das Landesrecht sorgen wir nun umgehend für Klarheit.

Datum: 2022-01-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen # ?, Verkürzung # ?, nötige Änderungen # ?, SARS-CoV-2 # ?, Infektionen # ?, Regelungen # ?, infizierte Personen # ?, eigener Haushalt # ?, Vorgaben # ?, Genesung # ?

5. +++ (SEM)

Infizierte Personen sind zudem verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen der letzten vier Tage vor Durchführung des Tests zu informieren.
Das Ministerium rät darüber hinaus allen informierten Kontaktpersonen, die nicht als Haushaltsangehörige ohnehin automatisch in Quarantäne sind, sich soweit wie möglich selbst zu isolieren und mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
Die Regelung der automatischen Quarantäne durch die Verordnung ersetzt die individuellen Quarantäneanordnungen durch die zuständigen Behörden vor Ort und entfaltet - solange keine individuelle Quaratäneordnung ergangen ist - die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz nach § 56 Infektionsschutzgesetz.
Erlässt eine örtlich zuständige Behörde zusätzlich eine individuelle Anordnung, so geht deren Inhalt der generellen Regelung der Verordnung in jedem Fall vor.
Die örtlichen Behörden können auch über Ausnahmen - z.B. für die Fortführung einer beruflichen Tätigkeit unter strengen Vorgaben trotz der Quarantäne - entscheiden.

Datum: 2020-12-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-quarantaeneverordnung-ab-1-dezember-gelten-landesweit-automatische-und;
Themen: neue Quarantäneverordnung # ?, automatische Quarantäne # ?, bestimmte Personengruppen # ?, einheitliche Quarantäneregelungen # ?, Pcr-Test # ?, Gesundheitsamt # ?, Begebenheiten # ?, besonderer Quarantänebescheid # ?, generelle Regelung # ?, individuelle Anordnung # ?

6. +++ (SEM)

In Folge des erheblichen Corona-Ausbruchsgeschehens auf dem Betriebsgelände der Unternehmensgruppe Tönnies wurde der Betrieb im Sommer 2020 temporär geschlossen.
Die Wiedereröffnung erfolgte unter zusätzlichen Auflagen.
Zudem haben die zuständigen Behörden umfangreiche Quarantäneanordnungen für die rund 8.000 Beschäftigten auf dem Gelände erlassen.
Offen waren in diesem Zusammenhang zuletzt noch über 1.000 Gerichtsverfahren, mit denen die Unternehmensgruppe insgesamt knapp zwei Millionen Euro Lohnfortzahlungsentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz eingeklagt hat.
Auch über die Rechtmäßigkeit der damaligen Schließungs- und Wiedereröffnungsanordnungen gab es nach wie vor Rechtsstreit.

Datum: 2024-12-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aussergerichtliche-einigung-land-und-unternehmensgruppe-toennies-ziehen;
Themen: Unternehmensgruppe # ?, außergerichtliche Einigung # ?, Schlussstrich # ?, Vergleichssumme # ?, offene Coronaverfahren # ?, Lebenssituationen # ?, soziale Projekte # ?, Schadensersatzforderungen # ?, Schließungsanordnungen # ?, Treuhandkonto # ?