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Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, hat das Bundeskabinett entschieden, dass nicht notwendige Reisen zu vermeiden sind, also Einreisen nach Deutschland durch nicht in Deutschland wohnhafte Personen nur aus triftigen Gründen erfolgen sollen.
Bei in Deutschland wohnhaften Personen soll nach der Einreise ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet werden.
Alle Bundesländer - so auch Nordrhein-Westfalen - erlassen vor diesem Hintergrund Verordnungen zum Ein- und Rückreiseverkehr.
Die Verordnung legt fest, dass Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben müssen und diese 14 Tage nicht verlassen dürfen.
Sie müssen sich beim Gesundheitsamt ihres Kreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt melden.
Datum: 2020-04-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-verordnung-zum-schutz-vor-neuinfizierungen-mit-dem-coronavirus-bezug-auf;
Themen: Rückreisende
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