1. +++ (SEM)

Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt.
So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss.
Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert.
Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben.
Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent.

Datum: 2020-07-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-sorgen-fuer-eine-schnelle-und-unbuerokratische-ausstattung;
Themen: Schulträger # ?, Schülerinnen # ?, schnelle unbürokratische Ausstattung # ?, digitale Endgeräte # ?, digitales Lernen # ?, mobile Endgeräte # ?, Rahmen des Sofortausstattungsprogramms # ?, Rahmen einer Zusatzvereinbarung # ?, Ziel der Versorgung # ?, finanzielle Verhältnisse # ?

2. ++ (IR)

Die digitalen Ausstattungsprogramme von Bund und Land im Rahmen des DigitalPakts Schule sind fast vollständig ausgeschöpft.
Die digitalen Ausstattungsprogramme von Bund und Land im Rahmen des DigitalPakts Schule sind fast vollständig ausgeschöpft.
Die Sofortausstattungsprogramme für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte sind zusammen bereits zu 98,5 Prozent ausgeschöpft.

Datum: 2022-02-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-bringen-die-digitalisierung-unseren-schulen-konsequent;
Themen: Digitalpakt # ?, Gigabitbüro # ?, Prozente # ?, digitale Ausstattungsprogramme # ?, Inhouse-Verkabelung # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Ausstattungsfragen # ?, Engagement von Schulträgern # ?, Schulnetzinfrastruktur # ?, Fachworkshops # ?

3. ++ (IR)

Schon zu Schuljahresbeginn hatte die Landesregierung mit der Verordnung zum Distanzunterricht einen rechtlichen Rahmen für die Organisation dieser Form des Unterrichts geschaffen.
Als erstes Bundesland plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die bis zum Schuljahresende gültige Rechtsverordnung im Rahmen einer weiteren Schulgesetzänderung dauerhaft für den Distanzunterricht zu sichern.
Die beiden Sofortausstattungsprogramme sind fast vollständig abgerufen und immer mehr digitale Endgeräte sind nun in den Schulen vorhanden.

Datum: 2021-01-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-distanzunterricht-bis-zum-12-februar-fuer-alle-schulen;
Themen: Präsenzunterricht # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Bundesregierung von Ministerpräsidentinnen # ?, einzelne Prüfungen # ?, vollwertige Abschlüsse # ?, Lehrkräfte # ?, Coronaviruspandemie # ?, Ausnahmen # ?, 2 Sofortausstattungsprogramme # ?, Akteure des Bildungsbereichs # ?