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Landesregierung nimmt Stellung zu Klageverfahren auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Essen und Gelsenkirchen
6. April 2018 PHB Autobahn Brücke Luftqualität Verkehr
In den Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für Essen und Gelsenkirchen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Rahmen einer Prozessverfügung eine einvernehmliche Beendigung der Klageverfahren in den Raum gestellt.
Dazu solle sich das beklagte Land verpflichten, die rechtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 einzuhalten und dieses - sofern erforderlich - umzusetzen.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Datum: 2018-04-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-nimmt-stellung-zu-klageverfahren-auf-fortschreibung-der;
Themen: Luftreinhaltepläne # ?, Klageverfahren # ?, Rahmen einer Prozessverfügung # ?, Vorgaben des Urteils # ?, einvernehmliche Beendigung # ?, Bundesverwaltungsgericht # ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen # ?, Stellung # ?, Rahmen des Verwaltungshandelns # ?, Urteilsgründe der Entscheidung # ?