1. +++ (SEM)
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Vorteile der Digitalisierung auch bei den Bauleitplänen in Kommunen nutzen: Ab dem 1. Februar 2023 ist der vom IT-Planungsrat der Länder und des Bundes auf den Weg gebrachte Austauschstandard "Xplanung" verbindlich anzuwenden.
"XPlanung" ist ein Datenstandard und Datenaustauschformat, das den verlustfreien Transfer von Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Landschaftsplänen zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Plänen unterstützt.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Städte, Gemeinden und Kreise dabei auf vielfältige Weise:
"Zeit sparen: Mit dem Zugriff auf einen Rahmenvertrag sparen Kommunen Zeit.
Datum: 2022-08-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-bauleitplaene-werden-digital-it-standards-werden-zum-1;
Themen: Bauleitpläne
# ?, Rahmenvertrag
# ?, Zeit
# ?, Geld
# ?, Datenaustauschformat
# ?, Datenstandard
# ?, Landschaftspläne
# ?, Prozentzuschuss
# ?, Raumordnungspläne
# ?, internetgestützte Bereitstellung
# ?
2. +++ (SEM)
Ganz im Sinne der Initiative für einen handlungsfähigen Staat bleibt auch die Möglichkeit der Landesplanung, im begründeten Einzelfall auch auf regionaler Planungsebene einzugreifen.
Die Planerhaltungsvorschriften des Bundesrechts für Nordrhein-Westfalen werden erheblich ausgeweitet.
Die Auswirkungen der Klagemöglichkeit von Einzelnen zugunsten der Interessen der Allgemeinheit an dem Erhalt der so wichtigen Raumordnungspläne werden angemessen neu austariert.
Datum: 2025-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-bringt-aenderung-des-landesplanungsgesetzes-auf-den-weg;
Themen: Landesplanungsgesetz
# ?, knappe Flächen
# ?, Änderung
# ?, erneuerbare Energien
# ?, Anzeige von Regionalplänen
# ?, Interessen der Allgemeinheit
# ?, Miteinander von Planungsebenen
# ?, Planerhaltungsvorschriften des Bundesrechts
# ?, Sinn der Initiative
# ?, begründete Ausnahmen
# ?
3. +++ (SEM)
Damit werden Doppelprüfungen abgebaut und die Dauer der Rechtsprüfung halbiert.
Beteiligungsfristen werden verkürzt und stärker am konkreten Bedarf ausgerichtet.
Raumordnungspläne sollen nicht mehr wegen Verfahrens- oder Formfehlern anfechtbar sein, wenn sich diese nicht auf den Inhalt des Plans auswirken.
Das schafft mehr Planungssicherheit für Kommunen und Investoren.
Darüber hinaus sollen Großraum- und Schwertransporte künftig längere Dauergenehmigungen erhalten.
Datum: 2026-02-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-umfassendes-beschleunigungs-und-entlastungspaket-mit-mehr-als;
Themen: Entlastungspaket
# ?, Bürokratieabbau
# ?, Beschleunigungspaket
# ?, Abfragen
# ?, Gastgewerbe
# ?, Weg der Staatsmodernisierung
# ?, englischsprachige Unterlagen
# ?, Großbatteriespeicher
# ?, föderale Modernisierungsagenda
# ?, Schulaufsichten
# ?
4. +++ (SEM)
So ist eine Beschleunigung von Regionalplanverfahren vorgesehen: Galt bisher eine Mindestbeteiligungsfrist von zwei Monaten, soll jetzt - durch den Wegfall einer verpflichtenden Erörterung - das Verfahren in einem Monat abgeschlossen sein.
Außerdem werden die sogenannten Zielabweichungsverfahren durch die unkompliziertere Gestaltung der Mitwirkungsregelungen erheblich beschleunigt.
Außerdem werden die sogenannten Zielabweichungsverfahren durch die unkompliziertere Gestaltung der Mitwirkungsregelungen erheblich beschleunigt.
Schließlich soll die Anfragepflicht der Kommunen bei der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung in ein Beratungsrecht umgewandelt werden.
In einem nächsten Schritt folgen die Verbändeanhörung des Gesetzentwurfes und eine erneute Kabinettbefassung vor dem Jahresende.
Darüber hinaus hat sich das Kabinett auf die Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verständigt.
Darüber hinaus hat sich das Kabinett auf die Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren verständigt.
Bisher dauern Genehmigungsverfahren oft länger als in anderen Bundesländern oder etwa in den Niederlanden.
Datum: 2018-09-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-entfesselungspaket-iii;
Themen: Entfesselungspaket
# ?, nordrhein-westfälischer Wirtschaftsstandort
# ?, Landesregierung
# ?, Gewerbeserviceportal
# ?, Landeskabinett
# ?, Beschleunigung
# ?, Download
# ?, Abmeldungen
# ?, Anfragepflicht
# ?, Beratungsrecht
# ?
5. +++ (SEM)
* Für die grundlegende Modernisierung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts des Landes bereitet die Landesregierung in diesem Jahr einen weiteren Gesetzentwurf vor.
* Im Mittelpunkt der Novellierung des Landesplanungsgesetzes stehen die Anpassung an die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Abweichungsgesetzgebung vom Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), die Stärkung von Beteiligungsrechten und notwendige redaktionelle Anpassungen.
Als wesentliches Instrument der Raumordnung in Nordrhein-Westfalen wird derzeit ein neuer Landesentwicklungsplan erarbeitet, der noch bis zum 28. Februar 2014 im Beteiligungsverfahren ist und nach Abwägung aller vorgetragenen Belange sowie nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens als Landesverordnung in Kraft gesetzt wird.
* Durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes soll der RVR neu aufgestellt und gestärkt werden.
* Durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes soll der RVR neu aufgestellt und gestärkt werden.
Dabei geht es unter anderem um Fragen der Aufgabenübertragung von den Mitgliedskommunen auf den RVR, der wirtschaftlichen Betätigung, der Verbandsstruktur und der Direktwahl der Verbandsversammlung.
Dabei geht es unter anderem um Fragen der Aufgabenübertragung von den Mitgliedskommunen auf den RVR, der wirtschaftlichen Betätigung, der Verbandsstruktur und der Direktwahl der Verbandsversammlung.
Die Vorlage des Entwurfs ist für Frühjahr 2014 geplant.
* Mit der geplanten Novelle des Rettungsgesetzes soll eine europarechtskonforme Verwaltungspraxis mit Blick auf das Vergaberecht sichergestellt werden.
Daneben sollen qualitative Aspekte stärker berücksichtigt werden, wie z.B. die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Datum: 2014-01-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wichtige-gesetzesvorhaben-der-landesregierung-fuer-2014;
Themen: Jahresauftaktpressekonferenz
# ?, stellvertretende Ministerpräsidentin
# ?, grundlegende Modernisierung
# ?, Transparenz
# ?, Besoldungsrecht
# ?, Versorgungsrecht
# ?, parlamentarische Beratung
# ?, Dienstrecht
# ?, Besetzung
# ?, Altenpflege
# ?
6. +++ (SEM)
"
Die Landesregierung hat vereinbart, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu beschleunigen, um die Klimaschutzziele zu erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens zu erhalten und die Energiesouveränität Deutschlands zu sichern.
Erklärtes Ziel ist dabei, die Transformation zur Klimaneutralität mit der Raumordnung in Einklang zu bringen.
Um die eigenen Ziele zu erreichen und die Forderungen des Bundes zu erfüllen, muss auch auf weniger schützenswerte Waldgebiete zurückgegriffen werden.
Um die eigenen Ziele zu erreichen und die Forderungen des Bundes zu erfüllen, muss auch auf weniger schützenswerte Waldgebiete zurückgegriffen werden.
Ministerpräsident Wüst: "Mit dem Entwurf des Landesentwicklungsplans haben wir Nadelwälder und Kalamitätsflächen für Windenergieanlagen geöffnet und so ein enormes Flächenpotenzial erschlossen.
Wir haben Laub- und Mischwälder für den Zubau ausgeschlossen, aber gleichzeitig bestehende Spielräume im Naturschutzrecht bestmöglich genutzt.
So berücksichtigen wir die Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern und schützen in ganz besonderer Weise auch die Natur.
Datum: 2023-08-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/herausragendes-beispiel-fuer-energiewende-bundeskanzler-scholz-und;
Themen: Bürgerwindpark Simmerath
# ?, Windenergie in Deutschland
# ?, Landesentwicklungsplan
# ?, Bild
# ?, Ministerpräsident
# ?, Windkraftturbo
# ?, Flächenziele
# ?, Download
# ?, Einklang
# ?, Akzeptanz für Ausbau
# ?
7. +++ (SEM)
Die Landesregierung gestaltet den nun erforderlichen Umsetzungsprozess zügig und konsequent mit und setzt sich für eine besondere Beschleunigung im Bereich erneuerbarer und klimaneutraler Technologien ein.
Hier nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten der EU-Notfallverordnung, etwa durch Wegfall von Umweltverträglichkeitsprüfungen und einer vereinfachten Artenschutzprüfung.
Hier nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten der EU-Notfallverordnung, etwa durch Wegfall von Umweltverträglichkeitsprüfungen und einer vereinfachten Artenschutzprüfung.
Bürgerbeteiligung und digitale Landesplanung: Im Bereich der Raumordnung sind die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen mit Hilfe der landesweiten Beteiligungsplattform Beteiligung NRW durchgängig digitalisiert, dies gilt sowohl für die Landesplanung als auch für die Regionalplanung.
Daher werden beispielsweise auch sämtliche Änderungsverfahren der Regionalpläne zum Ausbau der Erneuerbaren Energien digital über Beteiligung NRW durchgeführt.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der LEP-Änderung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bereits eine Lösung zur Auswertung und Bearbeitung der Stellungnahmen mit Hilfe künstlicher Intelligenz in Beteiligung.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der LEP-Änderung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bereits eine Lösung zur Auswertung und Bearbeitung der Stellungnahmen mit Hilfe künstlicher Intelligenz in Beteiligung.
NRW pilotiert.
Datum: 2023-12-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/einfacher-digitaler-schneller-landesregierung-unterstuetzt-die-digitale;
Themen: Wirtschaftsserviceportal
# ?, Eichung
# ?, wichtiger Standortvorteil
# ?, erfolgreiche digitale Transformation
# ?, entscheidender Wettbewerbsvorteil
# ?, Beteiligung
# ?, Fertigkeiten
# ?, digitale Wirtschaft
# ?, Künstliche Intelligenz
# ?, digitale Welt
# ?
8. ++ (IR)
* Konkretisierung des LEP entsprechend der Festlegungen im Bundesraumordnungsplan Hochwasser (LEP-Grundsatz 7.4-8 "Berücksichtigung potenzieller Überflutungsgefahren") zur stärkeren Verankerung des vorbeugenden Hochwasserschutzes.
* Verankerung des Planzeichens "Landwirtschaftliche Kernräume" über eine Festlegung in Kap. 7.5 des LEP
Datum: 2023-06-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-aenderung-des-landesentwicklungsplans-land-beschliesst-eckpunkte-fuer-eine;
Themen: Landesentwicklungsplan
# ?, Prüfung
# ?, Erneuerbare Energie
# ?, Flächenverbrauch
# ?, Eckpunkte
# ?, Flächensparziele
# ?, Gewerbeflächenbedarfe
# ?, Industrieflächenbedarfe
# ?, Infrastrukturflächenbedarfe
# ?, Kiesabgrabungen
# ?
9. ++ (IR)
Die Landesregierung hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen und wird ihn nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten.
Die Landesregierung hat einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen und wird ihn nun dem nordrhein-westfälischen Landtag zur Zustimmung zuleiten.
Er bündelt als Rechtsverordnung alle Regelungen zur Raumordnung in Nordrhein-Westfalen in einem Planwerk und legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest.
Raumordnung ist deshalb gerade in Nordrhein-Westfalen besonders wichtig.
Datum: 2016-07-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-neuen-landesentwicklungsplan-und-garzweiler-leitentscheidung;
Themen: Entscheidungssatz
# ?, Garzweilerleitentscheidung
# ?, schematische Zeichnung
# ?, Abbaugrenze
# ?, rheinisches Braunkohlenrevier
# ?, rheinisches Revier
# ?, wirtschaftliche Entwicklung
# ?, Anforderungen der Siedlungsentwicklung
# ?, Flächenvorsorge
# ?, Freiraumschutz
# ?
10. ++ (IR)
Die Landesregierung hat daher den Regionalverband Ruhr und die Stadt Datteln informiert, Abweichungen von den Zielen der Raumordnung zuzulassen, die im Landesentwicklungsplan von 1995 festgelegt sind.
Nach § 16 Landesplanungsgesetz kann von Zielen der Raumordnung im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist.
Voraussetzungen für abschließende Entscheidungen über die beantragten Zielabweichungen sind nun die Beschlüsse des Regionalverbands Ruhr über die Regionalplanänderung und von der Stadt Datteln zur Bauleitplanung.
Hierzu hat der Regionalverband Ruhr bereits angekündigt, am 13. Dezember 2013 über die Aufstellung der Regionalplanänderung zu beraten.
Datum: 2013-12-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-gibt-gruenes-licht-fuer-fortfuehrung-des-zielabweichungsverfahrens;
Themen: Ziele der Raumordnung
# ?, berührte Grundzüge
# ?, einvernehmlicher Beschluss
# ?, landesplanerische Zielabweichungsverfahren
# ?, raumordnerische Gesichtspunkte
# ?, vertretbare Abweichung
# ?, inhaltliche Voraussetzungen
# ?, Landesplanungsbehörde
# ?, Landesplanungsgesetz
# ?, Abweichungen
# ?
11. ++ (IR)
* Weiter werden Fristen angepasst, Beteiligungsformen vereinfacht, auf Bundesstandards (Raumordnungsgesetz) zurückgeführt und - soweit möglich - digitalisiert.
* Das Verfahrensrecht der Braunkohlenplanung soll - wie das Regionalplanverfahren - beschleunigt und gestrafft werden, neu eingeführt wird ein landesplanerisches Abweichungsverfahren auch für Braunkohlenpläne (Abweichungen des Betriebsplan von den Festlegungen des Braunkohlenplans).
Datum: 2019-07-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wirtschafts-und-energieminister-prof-dr-andreas-pinkwart-stellt-entfesselungspaket;
Themen: Entfesselungspaket
# ?, rheinisches Revier
# ?, Tagebauplanungen
# ?, Grundlage des Abschlussberichts
# ?, Umbau der Region
# ?, notwendiger Strukturwandel
# ?, Experimentierklausel
# ?, Leitlinien
# ?, Abschlussbericht
# ?, Gewerbegebiete
# ?
12. ++ (IR)
Im Landesplanungsgesetz werden dafür Änderungen zur Verfahrensbeschleunigung vorgenommen: Fristen werden verkürzt, Beteiligungsformen vereinfacht, auf Bundesstandards (Raumordnungsgesetz) zurückgeführt oder durch Deregulierung und Digitalisierung optimiert.
Neu wird ein landesplanerisches Abweichungsverfahren auch für Braunkohlenpläne eingeführt, das erst geringfügige, aber im Zuge des Kohleausstiegs notwendige Abweichungen im Bergrecht umsetzbar macht.
Datum: 2020-10-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungsrecht-fuer-den-kohleausstieg-wird-beschleunigt-neue-experimentierklausel-im;
Themen: Landesplanungsgesetz
# ?, neue Experimentierklausel
# ?, Braunkohlenpläne
# ?, Regionen
# ?, Planungsrecht
# ?, Steinkohlekraftwerke
# ?, Regionalpläne
# ?, Strukturwandel
# ?, Freiraum
# ?, Planungsverfahren
# ?
13. ++ (IR)
"Raumordnung ist immer auf Interessensausgleich zwischen unterschiedlichen Flächennutzungsansprüchen und auf Konfliktminimierung ausgerichtet - für die praktische Anwendung beim Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen leistet der überarbeitete Windenergieerlass einen wichtigen Beitrag", sagte der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense.
Bauminister Michael Groschek erläuterte dazu: "Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts NRW hat weitere Anforderungen an die Ausweisung von Konzentrationszonen in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen gestellt.
Datum: 2015-11-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-nordrhein-westfalen-baut-planungshuerden-bei-der-windenergie-ab;
Themen: Konzentrationszonen
# ?, Planungshürden
# ?, neue Gesetzgebung
# ?, neue Praxisfragen
# ?, Überarbeitung
# ?, neue Systematik
# ?, Fachbehörden
# ?, Aufbereitung
# ?, Bundesverwaltungsgericht
# ?, Oberverwaltungsgericht
# ?