1. +++ (SEM)

Sie befinden sich bei dringendem Finanzbedarf häufig in einer Zwangslage: Denn sie können nicht auf klassische Darlehen zurückgreifen, wenn diese voraussichtlich nicht mehr zu Lebzeiten zurückgezahlt werden.
Im geltenden Recht gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die der Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern angemessen Rechnung tragen.
Das Rechtsgebiet des Immobilien-Teilverkaufs ist bislang nicht geregelt, was umfangreiche und nicht sehr durchsichtige Vertragswerke zur Folge hat.
Aus Sicht der Justizministerkonferenz können sich etwa Aufklärungspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und ein Schutz vor besonders gravierenden Folgen des Vertragsmodells anbieten.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz soll außerdem prüfen, ob eine sinnvolle Anpassung der allgemeinen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung erreicht werden kann, um älteren Menschen den Zugang zu lebzeitig tilgungsfreien Darlehen als kostengünstigere Alternative zum Immobilien-Teilverkauf zu erleichtern.

Datum: 2025-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mehr-verbraucherschutz-bei-immobilien-teilverkaeufen;
Themen: Immobilienteilverkäufe # ?, Immobilienteilverkauf # ?, Justizministerinnen # ?, Alternative von Darlehen # ?, Anforderungen der Kreditvergabe # ?, Aufklärungspflichten # ?, Bundesministerin für Verbraucherschutz # ?, Folgen des Vertragsmodells # ?, Kreditwürdigkeitsprüfung # ?, Rechtsgebiet des Immobilienteilverkaufs # ?