1. +++ (SEM)
Es gebe Formen der gesellschaftlichen Selbstermächtigung, die strafbar seien.
Weder das Recht zum Widerstand aus Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz noch das Recht auf zivilen Ungehorsam schützten jede Aktion etwa der Straßenblockierer oder Klimakleber.
Denn auch der Rechtsgehorsam sei ein Postulat des freiheitlichen Rechtsstaats.
Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, die ausgleichende Funktion des Rechts in den Blick zu nehmen und damit die Akzeptanz des Rechts zu stärken.
"Kommunikation darf lästig, laut und nervig sein.
Datum: 2024-02-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-limbach-spricht-vor-koelner-juristischen-gesellschaft-zur;
Themen: juristische Gesellschaft
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