1. +++ (SEM)

Das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bliebe für eine Kommune konstant, aber in jedem Einzelfall können die aufkommensneutralen Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt.
" Der Grund: Im Rahmen der Reform mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer angepasst werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die seit Jahrzehnten geltenden Grundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. "
Wenn der Referenzhebesatz für eine Kommune höher ist als bisher, bedeutet das dementsprechend auch nicht, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen", so Dr. Optendrenk weiter.
Bei der individuellen Berechnung der Grundsteuer spielt neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch der Wert des Grundbesitzes eine Rolle.
Mit der Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze haben die Kommunen jetzt für ihren Entscheidungsprozess über ihre jeweiligen Hebesätze Unterstützung.

Datum: 2024-06-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-veroeffentlicht-aufkommensneutrale-hebesaetze-fuer-die-grundsteuer;
Themen: aufkommensneutrale Hebesätze # ?, differenzierte Hebesätze # ?, Finanzverwaltung # ?, Kommunen # ?, Rathäuser # ?, Daten # ?, Belastungsneutralität # ?, Bewertungsgrundlagen # ?, Finanzen # ?, Hebesatzrecht # ?

2. +++ (SEM)

Die Landesregierung komplettiert aktuell ihre Serviceleistungen rund um die Umsetzung der Grundsteuerreform für die Kommunen unseres Landes.
In der vergangenen Woche hat das Ministerium der Finanzen die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
An diesem Donnerstag kündigte Minister Dr. Marcus Optendrenk in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags an, nun auch alle der Berechnung dieser Referenz-Hebesätze zugrundeliegenden Daten zu veröffentlichen.
"Wir machen vollkommen nachvollziehbar, wie die aufkommensneutralen Hebesätze ermittelt wurden, und schaffen somit größtmögliche Transparenz", erklärt Dr. Optendrenk.
"So optimieren wir unser Unterstützungsangebot für die Städte und Gemeinden weiter und begleiten sie auf dem Weg zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung."

Datum: 2024-06-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-weitere-unterstuetzung-fuer-kommunen-kommt;
Themen: Grundsteuermessbetragsverzeichnis # ?, Grundsteuerreform # ?, Referenzhebesätze # ?, Aufkommensneutralität # ?, größtmögliche Transparenz # ?, Serviceleistungen # ?, Haushaltsausschuss # ?, Finanzausschuss # ?, Kommunen # ?, Gemeinden # ?

3. +++ (SEM)

Darüber hinaus haben 19 Kommunen nachträgliche Anpassungen der Hebesätze zum Referenzzeitpunkt 1. Januar 2024 vorgenommen.
Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder in Deutschland im Juni die aufkommensneutralen Hebesätze für die Kommunen zur Verfügung gestellt, um frühestmöglich vollständige Transparenz bei der Umsetzung der Grundsteuerreform herzustellen.
Dabei stand von Anfang an fest, dass die Datengrundlage für die Berechnung dieser Referenz-Hebesätze dynamisch ist.
Die nun veröffentlichten und aktualisierten Hebesätze berücksichtigen den Datenbestand zum 15. August 2024.
"Damit liegen den Kommunen nun rechtzeitig zum Start der Beratungen über die Höhe der jeweiligen Hebesätze in den Stadträten aktuelle Werte vor.

Datum: 2024-09-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-land-aktualisiert-berechnung-der-aufkommensneutralen-hebesaetze;
Themen: aufkommensneutrale Hebesätze # ?, Berechnungen # ?, Kommunen # ?, aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze # ?, differenzierte Hebesätze # ?, Ministerium von Finanzen # ?, Datenbestand # ?, Datengrundlage für Berechnung # ?, Gründe der Veränderung # ?, Referenzzeitpunkt # ?