1. +++ (SEM)

In 22 Kommunen gibt es keine Abweichung.
Die Gründe für die Veränderungen sind vielfältig: Durch die Bearbeitung weiterer Feststellungserklärungen und Einsprüche sowie die aufgrund der Steuerschätzung erforderliche Anhebung der Steigerungsrate auf 1,3 Prozent hat sich die Summe der Grundsteuermessbeträge in den Kommunen seit den ersten Berechnungen kontinuierlich verändert.
Darüber hinaus haben 19 Kommunen nachträgliche Anpassungen der Hebesätze zum Referenzzeitpunkt 1. Januar 2024 vorgenommen.
Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Länder in Deutschland im Juni die aufkommensneutralen Hebesätze für die Kommunen zur Verfügung gestellt, um frühestmöglich vollständige Transparenz bei der Umsetzung der Grundsteuerreform herzustellen.
Dabei stand von Anfang an fest, dass die Datengrundlage für die Berechnung dieser Referenz-Hebesätze dynamisch ist.

Datum: 2024-09-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/grundsteuer-land-aktualisiert-berechnung-der-aufkommensneutralen-hebesaetze;
Themen: aufkommensneutrale Hebesätze # ?, Berechnungen # ?, Kommunen # ?, aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze # ?, differenzierte Hebesätze # ?, Ministerium von Finanzen # ?, Datenbestand # ?, Datengrundlage für Berechnung # ?, Gründe der Veränderung # ?, Referenzzeitpunkt # ?