1. +++ (SEM)

Die Reformvorschläge zu einer neu geregelten Ministerversorgung sind jetzt in einen Gesetzentwurf eingegangen, den das Landeskabinett heute auf Vorschlag des Innenministers beschlossen hat.
"Die Höhe der Einstiegsversorgung und der Beginn der Ruhegehaltszahlung unserer Landesminister entspricht nicht mehr den Veränderungen, die in den vergangenen Jahre parallel bei Beamten und Arbeitnehmern stattgefunden haben", begründete Ralf Jäger die Initiative.
Im neuen Ministergesetz werden die Versorgungsleistungen folgendermaßen geregelt: Die Zahlung des Ruhegehalts beginnt nicht mehr mit dem 60. Lebensjahr, sondern wird grundsätzlich auf die für alle Beschäftigten geltende Regelaltersgrenze von 67. Lebensjahren hinausgeschoben.
Die vorzeitige Inanspruchnahme ab dem 60. Lebensjahr ist zwar möglich, führt aber wie bei Beamten und tariflich Beschäftigten zu erheblichen Abschlägen.
Nach zwei, statt bisher fünf Amtsjahren, hat nach dem neuen Ministergesetz ein ehemaliger Landesminister bereits einen verminderten Versorgungsanspruch in Höhe von 9,56 Prozent.

Datum: 2016-02-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/versorgung-der-minister-wird-zeitgemaesser-und-gerechter;
Themen: neues Ministergesetz # ?, Versorgungsansprüche # ?, ehemaliger Landesminister # ?, nordrhein-westfälische Landesminister # ?, Beamte # ?, Amtsjahr # ?, Beraterrolle # ?, Karenzzeiten # ?, Mitglieder der Bundesregierung # ?, NRW-Landesminister # ?

2. +++ (SEM)

Minister der Justiz Dr. Limbach: "Richterinnen und Richter erwerben in ihrer Dienstzeit nicht nur wertvolle Berufserfahrung, sondern auch ein feines Gespür für Gerechtigkeit und ein sicheres Urteilsvermögen.
Wer über Jahrzehnte Recht gesprochen hat, geht souverän mit schwierigen Situationen um und trifft Entscheidungen mit Augenmaß.
Diese Kompetenz ist unbezahlbar und von ihr sollten Justiz und Gesellschaft auch über die Regelaltersgrenze hinaus profitieren, wenn eine Richterin oder ein Richter die Dienstzeit moderat und freiwillig verlängern möchte.
"
Durch den Gesetzentwurf wird es Richterinnen und Richter ermöglicht, auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand zukünftig bis zum 69. Lebensjahr hinauszuschieben, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.

Datum: 2025-10-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/freiwillige-verlaengerung-der-dienstzeit-von-richterinnen-und-richtern;
Themen: Richterinnen # ?, Dienstzeit # ?, Gesetzentwurf # ?, freiwillige Verlängerung # ?, Landesrichtergesetz # ?, Staatsanwältegesetz # ?, Landtag # ?, Regelaltersgrenze # ?, sicheres Urteilsvermögen # ?, wertvolle Berufserfahrung # ?

3. ++ (IR)

Zwar arbeiten mehr als 1.250 Lehrerinnen und Lehrer über die Regelaltersgrenze hinaus, um Schülerinnen und Schüler sowie ihre Kollegien weiter zu unterstützen.

Datum: 2025-12-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/personalbedarf-bleibt-groesste-herausforderung-fuer-die-schulen-nordrhein;
Themen: Lehrkräftemangel # ?, nordrhein-westfälische Schulen # ?, Personalbedarf # ?, vorheriges Schuljahr # ?, Personalausstattung # ?, guter Unterricht # ?, Lehrkräfteausbildung # ?, Vorjahre # ?, Eintritte # ?, Infrastruktursondervermögen des Bunds # ?

4. ++ (IR)

Beschränkungen der Arbeit des Verfassungsschutzes durch die aktuellen Mindestaltersgrenzen für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten gehen deshalb an der Realität vorbei.
Die bislang in Nordrhein-Westfalen bestehende Altersgrenze von in der Regel 16 Jahren ist mit Blick auf die vorhandenen Erkenntnisse zu Tätern und Tatverdächtigen nicht mehr praxisnah.

Datum: 2024-09-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-solingen-landesregierung-beschliesst-umfassendes-paket-zu-sicherheit;
Themen: umfassendes Maßnahmenpaket # ?, umfassendes Paket # ?, Abschiebungen # ?, Weg einer Bundesratsinitiative # ?, Überstellungen # ?, Ausreisegewahrsam # ?, seltene Sprachen # ?, Bundesregierung # ?, Rückführungsmaßnahmen # ?, landespolitische Maßnahmen # ?