1. +++ (SEM)

Wir müssen gemeinsam das Vertrauen in eine gute Pflege stärken.
Und wir müssen die Pflegekräfte dort, wo es geht, von Bürokratie entlasten, damit ihnen mehr Zeit für Zuwendung bleibt", so Steffens weiter.
Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Novellierung des Landespflege- und Ordnungsrechts bereits die Vorgaben für die Regelprüfungen geändert.
Bei Pflegeeinrichtungen ohne wesentliche Mängel bei der letzten Jahresprüfung genügt nunmehr eine zweijährige Regelprüfung.
"Es bleibt aber ausdrücklich dabei, dass diese Prüfungen unangemeldet erfolgen.

Datum: 2014-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-kontrolle-auch-bei-bester-pflegeeinrichtung-unverzichtbar;
Themen: Regelprüfungen # ?, Runde # ?, Ordnungsbehörden # ?, Organisationen der Pflege # ?, Pflegemissstände # ?, partnerschaftliche Prozesse # ?, Bündel von Maßnahmen # ?, Versorgungsqualität # ?, Widerspruch # ?, Berliner # ?

2. +++ (SEM)

Ihr Teilhabeanspruch umfasst schließlich auch die fortschreitende Digitalisierung.
Keine unnötigen Doppelprüfungen mehr in den Einrichtungen
Die Regelprüfungen der WTG-Behörden sollen künftig nicht mehr die Pflegequalität der Einrichtungen umfassen.
Schließlich wird diese bereits vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft.
Die Einrichtungen sollen sich auf eine gute Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen konzentrieren können.

Datum: 2018-06-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/novelle-des-wohn-und-teilhabegesetzes-landesregierung-plant-bessere-rahmen;
Themen: Durchführungsverordnung # ?, flächendeckender Internetzugang # ?, Wohngesetz # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, Teilhabegesetz # ?, Gesetzentwurf # ?, ganzes Maßnahmenbündel # ?, Änderung # ?, Entwurf # ?, überbordende Bürokratie # ?