1. +++ (SEM)

* Die Schulleitung entscheidet über die konkrete Ausgestaltung des Wechselmodells.
Bei der Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung des Wechselmodells sind die Schulmitwirkungsgremien beziehungsweise die Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Regelungen einzubeziehen.
Regelungen für die Grundschulen
* Die derzeit geltenden Vorgaben für die Ausgestaltung des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht werden unverändert bis zu den Osterferien 2021 fortgesetzt.
Regelungen für die Förderschulen

Datum: 2021-03-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wechselunterricht-fuer-weitere-jahrgaenge-ab-dem-15-maerz;
Themen: Wechselmodell # ?, Distanzunterricht # ?, weitere Jahrgänge # ?, Osterferien # ?, Abschlussklassen # ?, zweijährige Bildungsgänge # ?, weiterführende Schulen # ?, Fachschulen # ?, Wechselunterricht # ?, duales System # ?

2. +++ (SEM)

Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der Schulträger.
Außerdem eröffnet der Gesetzentwurf den Gesamtschulen die Möglichkeit, die Leistungsdifferenzierung auch in Form der Binnendifferenzierung vorzunehmen.
Dies entspricht den Regelungen für die Sekundarschule.
Zudem können Gesamtschulen Teilstandorte zum Erhalt eines Schulangebots der Sekundarstufe I in den Fällen errichten, in denen ein Sekundarschulangebot nicht vorhanden ist.
Diese Regelung kommt den kommunalen Bedürfnissen entgegen.

Datum: 2012-09-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-prinzip-kurze-beine-kurze-wege-gilt-auch-zukunft;
Themen: kurze Beine # ?, Gesetzentwurf # ?, kurze Wege # ?, Prinzip # ?, Teilstandorte # ?, Gesamtschulen # ?, hohes Niveau # ?, Grundschule einer Gemeinde # ?, Grundschulverbund # ?, Herausforderungen einer Legislaturperiode # ?

3. ++ (IR)

Grundschulverbünde müssen spätestens fünf Jahre nach Errichtung in einer einheitlichen Organisation unterrichten, d.h. entweder jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen.
Auf Antrag der Schulen soll die obere Schulaufsicht Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.
"Mit dieser Ausnahmeregelung tragen wir dem Wunsch vieler Grundschulen Rechnung, die an ihren bewährten pädagogischen Konzepten festhalten wollen", erklärte Ministerin Löhrmann.
Die neuen Regelungen gelten zum Schuljahr 2013/14.
Sie können von den Kommunen also schon ab jetzt bei der Planung für das nächste Schuljahr angewendet werden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.

Datum: 2012-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-wir-machen-unsere-grundschullandschaft-nachhaltig-zukunftsfest;
Themen: Grundschulen # ?, Eingangsklassen # ?, kommunale Klassenrichtzahl # ?, obere Schulaufsicht # ?, Bündnis # ?, Grüne # ?, Ausnahmen einer Regelung # ?, Fundament der Schullaufbahn # ?, einheitliche Organisation # ?, maximale Zahl # ?

4. ++ (IR)

Schulministerin Dorothee Feller: "Schule muss ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche lernen, sich begegnen und konzentrieren können.
Unsere Schulen teilen diese Einschätzung.
Mit selbst entwickelten und für alle verbindlichen Regeln schaffen sie Orientierung im Schulalltag, sorgen für mehr Konzentration im Unterricht und fördern ein gutes soziales Miteinander.
Die weiterführenden Schulen setzen wie vorgegeben auf differenzierte, altersgerechte Regelungen.
79 Prozent der Gesamtschulen und 86 Prozent der Gymnasien unterscheiden nach Jahrgangsstufen.
Andere Schulen regeln die Nutzung nach Zeiten oder Bereichen.
Etwa die Hälfte aller Schulen untersagt die Handynutzung während des Schulbetriebs vollständig, die andere Hälfte erlaubt eine klar begrenzte Nutzung.

Datum: 2026-01-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-handyregeln-nordrhein-westfaelischen-schulen-mehr-ruhe-im-unterricht-mehr;
Themen: Handynutzung # ?, weiterführende Schulen # ?, partizipativer Weg # ?, Handyregeln # ?, Grundschulen # ?, Schulgemeinschaften # ?, Schulalltag # ?, verbindliche Vorgaben # ?, verbindliche Regelungen # ?, Schulministerium # ?

5. ++ (IR)

1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Anpassung der Coronaregelungen für den Schulbereich
Ministerin Feller: Wir machen an unseren Schulen einen großen Schritt hin zur Normalität
Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023 - keine Sonderregelungen mehr für den Schulbereich - weiterhin gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause
Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert.
Schule und Bildung
Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert.

Datum: 2023-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-wir-machen-unseren-schulen-einen-grossen-schritt-hin-zur;
Themen: Schulbereich # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Coronaregelungen # ?, Wegfall # ?, Handlungskonzept # ?, Schulleben # ?, Anlassbezogene Testungen # ?, Corona-Test-Und-Quarantäneverordnung # ?, allgemeingültige Hygieneregeln # ?, begründete Zweifel # ?

6. ++ (IR)

Ungeachtet dieser Neuregelung geht auch die Zahl der Corona-Infektionen unter Schülerinnen und Schülern zurück: Meldeten die Schulen zum Stichtag 8. September 2021 insgesamt 8.437 bestätigte Fälle (0,44 Prozent), waren es in dieser Woche noch 4.780 (0,25 Prozent).
Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Die neuen Test- und Quarantäne-Regelungen an unseren Schulen haben sich bewährt.
Durch mittlerweile drei wöchentliche Testungen an den weiterführenden Schulen behalten wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens sehr genau im Blick.
An Grund- und Förderschulen setzen wir weiterhin auf die bewährten PCR-Lolli-Tests.

Datum: 2021-09-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-ermoeglichen-unseren-schuelerinnen-und-schuelern-einen;
Themen: Testregelungen # ?, Quarantäneregelungen # ?, Coronaquarantäne # ?, Quarantäneanordnung # ?, sicherer Präsenzunterricht # ?, Gesundheitsämter # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, bewährte Pcr-Lolli-Tests # ?, stabiler Unterrichtsbetrieb # ?, Schulministerium # ?

7. ++ (IR)

Damit könnten die ersten verpflichtenden Vorkurse im Schuljahr 2028/2029 beginnen.
Für Kinder, die vorher schulpflichtig werden, soll weiterhin die bisherige Rechtslage gelten.
Diese Übergangsregelung berücksichtigt die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bei Schulen, Schulaufsicht und Kommunen.
Flankierend schafft der Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten für eine noch individuellere Förderung zum Schulstart.
Wenn absehbar ist, dass ein Kind mehr Zeit für seine Entwicklung benötigt, können Schulleiterinnen und Schulleiter bereits bei Aufnahme in die Schule entscheiden, dass die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchlaufen wird (sogenannte ABC-Plus-Förderung).
Diese Entscheidung wird überprüft und spätestens am Ende des ersten Schuljahres erneut bewertet.
Die ABC-Klassen und die ABC-Plus-Förderung sind zentrale Elemente des Schulkompasses NRW 2030.
Darin bündelt die Landesregierung zentrale Reformvorhaben von der Stärkung der Basiskompetenzen über mehr Bildungsgerechtigkeit bis hin zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden Lagen.

Datum: 2026-03-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-erfolgreiches-lernen-von-anfang-gesetzentwurf-fuer-abc-klassen-geht-den;
Themen: Einschulung # ?, Verbändebeteiligung # ?, neue ABC-Klassen # ?, schulpflichtige Kinder # ?, Landtag # ?, Einführung # ?, ABC-Plusförderung # ?, Elemente des Schulkompasses # ?, ermutigender Zuspruch # ?, nothwendige Vorläuferkompetenzen # ?

8. ++ (IR)

Schulträger brauchen ausreichend Spielraum, um vor Ort ein passendes und verlässliches Bildungsangebot sicherzustellen.
Gerade bei schwankenden Schülerzahlen, bei besonderen Schulprofilen oder bei Schulformwechseln müssen bedarfsgerechte Organisationsentscheidungen möglich sein.
Der Gesetzentwurf sieht daher mehrere Neuregelungen vor, die die Schulträger bei der Planung und Sicherung des Schulangebots unterstützen.
So wird festgelegt, dass Schulträger bei einem Anmeldeüberhang einzelne Schulen von der Regel ausnehmen können, nach der auswärtige Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden dürfen, wenn sie die gewünschte Schulform auch in ihrer Heimatgemeinde besuchen könnten.
Damit bleibt es möglich, Schulen mit einem besonderen Profil oder mit überörtlicher Bedeutung auch für Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen offen zu halten.
Darüber hinaus wird die Regelung zur Mindestgröße von Schulen weiterentwickelt.
Künftig ist bei Schulen, die in der Regel Schülerinnen und Schüler aufnehmen, welche nach der Erprobungsstufe die Schulform wechseln, nicht mehr allein die Zahl der Anmeldungen für die Eingangsklassen maßgeblich, sondern auch die zu erwartende Schülerzahl in den höheren Jahrgängen.
Dadurch kann die Mindestgröße einer Schule auch dann als erreicht gelten, wenn sie spätestens ab Klasse 7 gesichert ist.

Datum: 2026-03-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/demokratiebildung-staerken-und-chancengerechtigkeit-verbessern;
Themen: Nachteilsausgleich # ?, Notenschutz # ?, Schulträger # ?, Klassenarbeiten # ?, Verbändeanhörung # ?, Beteiligungsgremium # ?, Demokratiebildung # ?, Ordnungsmaßnahmen # ?, Mindestgröße # ?, Chancengerechtigkeit # ?

9. ++ (IR)

Um die Schulen in diesem partizipativen Prozess zu unterstützen, stellt das Ministerium mögliche Regeln zum Umgang mit Handys sowie eine exemplarische Handyordnung zur Verfügung.
Diese gibt den Schulen Orientierung bei dem Abstimmungsprozess mit den Beteiligten.
Sie kann von den Schulen in einem internen Abstimmungs- und Gestaltungsprozess individuell an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen verfügen bereits über Regelungen für die Handynutzung und machen damit positive Erfahrungen.
Unterschiedliche Schulformen, Altersstufen und pädagogische Konzepte erfordern differenzierte Lösungsansätze.
Für die Grundschulen und in der Primarstufe an Förderschulen sollten wegen des Alters der Schülerinnen und Schüler restriktive Regeln zum Handygebrauch festgelegt werden.
Das Schulministerium empfiehlt, die private Nutzung von Handys während des gesamten Schultags nicht zu erlauben.

Datum: 2025-03-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-klare-verbindliche-und-altersgerechte-regeln-fuer-die-private;
Themen: exemplarische Handyordnung # ?, private Handynutzung # ?, verbindliche Regeln # ?, Handys # ?, Förderschulen # ?, Schulordnung # ?, unerlässliche Medienkompetenz # ?, Schultasche # ?, grundlegende Fähigkeiten # ?, private Nutzung # ?

10. ++ (IR)

Nordrhein-Westfalen setzt auf klare und verlässliche Regeln für den Schul- und Unterrichtsbetrieb
Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen.
Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst.
Schule und Bildung
Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen.
Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst.
Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April:

Datum: 2021-04-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/notbremse-im-infektionsschutzgesetz-des-bundes;
Themen: Schulbetrieb # ?, Unterrichtsbetrieb # ?, Coronabetreuungsverordnung # ?, Wechselunterricht # ?, größtmögliche Klarheit # ?, Distanzunterricht # ?, Regelungen # ?, pädagogische Betreuungsangebote # ?, schulischer Bereich # ?, Notbremse # ?

11. ++ (IR)

Die Landesregierung sei angetreten, um die Qualität der Inklusion an den Schulen spürbar zu verbessern, betonte die Ministerin und erklärte: "Die Landesregierung investiert massiv in die Inklusion und stellt zusätzliche Ressourcen bereit.
Wir werden die Angebote an Schulen des Gemeinsamen Lernens bündeln und eindeutige Qualitätskriterien einführen, damit alle Schülerinnen und Schüler profitieren können.
Im Einzelnen enthalten die Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule folgende Regelungen:
Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nach Paragraph 20 Absatz 5 Schulgesetz an weiterführenden Schulen künftig nur dann Gemeinsames Lernen einrichten, wenn die folgenden konzeptionellen, inhaltlichen und personellen Qualitätsstandards erfüllt sind: 1.
Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen.
An der Schule müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten.

Datum: 2018-07-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-inklusion-umsteuern-durch-eindeutige-qualitaetskriterien-und;
Themen: Neuausrichtung # ?, neue Mindestgrößenverordnung # ?, Inklusion # ?, Eckpunkte # ?, eindeutige Qualitätskriterien # ?, gemeinsames Lernen # ?, sozialpädagogische Fachkräfte # ?, zusätzliche Ressourcen # ?, Endausbau # ?, sonderpädagogische Unterstützung # ?

12. ++ (IR)

Mit der neuen Verordnung reagiert das Schulministerium auch auf den Bericht des Landesrechnungshofes zu Förderschulen, der gestern im Ausschuss für Schule und Weiterbildung ausführlich erörtert wurde.
Dieser kritisierte unter anderem, dass "ein nicht unerheblicher Teil der Schulen [...] nach der maßgeblichen Verordnung über die Mindestgrößen zu klein" sei.
Ministerin Löhrmann: "Wie alle anderen Schulen müssen auch Förderschulen eine Schülerzahl haben, die einen geordneten Schulbetrieb gewährleistet.
Dies gebietet der demografische Wandel und der Willen der Eltern, die für ihr Kind den Besuch einer allgemeinen Schule bevorzugen.
Die Mindestgrößen der Förderschulen werden in der Verordnung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen neu bestimmt.
Die Regelungen zum Inkrafttreten der Verordnung geben den Gemeinden und Kreisen als Schulträger ausreichend Zeit, die notwendigen schulorganisatorischen Beschlüsse zu fassen.
Ministerin Löhrmann: "Uns ist wichtig, dass die Schulträger frühzeitig Anhaltspunkte für ihre künftige Planung haben."

Datum: 2013-07-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-foerderschulangebot-vor-ort-zeitgemaess-und-paedagogisch;
Themen: Landesrechnungshof # ?, Prozess der Neufassung # ?, transparente zeitgemäße Antwort # ?, untergesetzliche Regelung # ?, neue Verordnung # ?, sonderpädagogische Förderung # ?, neue Bestimmungen # ?, Schulen der Primarstufe # ?, Schulen der Sekundarstufe # ?, sonderpädagogischer Förderbedarf # ?

13. ++ (IR)

Das Schulministerium erarbeitet dazu zurzeit eine entsprechende Regelung.
Schulministerin Löhrmann begrüßte die neue Regelung: "Die Vereinbarung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Rechteinhabern und den Schulen und schützt gleichzeitig die Interessen der Rechteinhaber.
Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein hohes Gut, dem die Schulen verpflichtet sind.
Auch die Berichtspflichten der Schulen und der Länder werden gestrichen.

Datum: 2012-12-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-zur-1-vize-praesidentin-der-kmk-gewaehlt-340;
Themen: Rechteinhaber # ?, neue Vizepräsidentin # ?, Sitzung der Kultusministerkonferenz # ?, Präsidium # ?, stellvertretende Ministerpräsidentin # ?, Empfehlung # ?, Fachnote # ?, Praktikumsleistung # ?, Teilleistung # ?, Unterrichtswerke # ?

14. ++ (IR)

An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt auch nach den Herbstferien bis auf Weiteres die Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hat das Schulministerium am Donnerstag die Schulen des Landes informiert.
Schule und Bildung
An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt auch nach den Herbstferien bis auf Weiteres die Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb hat das Schulministerium am Donnerstag die Schulen des Landes informiert.
Schulministerin Dorothee Feller erklärt: "In den vergangenen Wochen habe ich viele Schulen in unserem Land besucht, um mir vor Ort persönlich ein Bild davon zu machen, wie unser Handlungskonzept Corona umgesetzt wird.
Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen: Unser Konzept hat sich bewährt, die Schulen sind gut ins neue Schuljahr gestartet und verfügen nach über zweieinhalb Jahren Pandemie über viel Erfahrung im Umgang mit dem Virus.

Datum: 2022-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-mit-unseren-bewaehrten-schutzmassnahmen-halten-wir-die-schulen;
Themen: Unterrichtsbetrieb # ?, Schulen des Lands # ?, Schulbetrieb # ?, Handlungskonzept # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Schulministerium # ?, Herbstferien # ?, vergangene Wochen # ?, Infektionsgeschehen # ?, Grundlage von Infektionsschutzgesetz # ?

15. ++ (IR)

Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche werden die Regelungen der schrittweisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreuung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.
Schule und Bildung
Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche werden die Regelungen der schrittweisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreuung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.
"Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten hat für die Landesregierung oberste Priorität.
Die vorsichtige und daher gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen erfolgt gleichsinnig wie in anderen Bundesländer.
Sie ist behutsam darauf ausgelegt, die Schulen nicht zu überfordern.
Und sie respektiert gleichzeitig die berechtigten Interessen der Schülerinnen und Schüler auf eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung für den Abschluss ihrer jeweiligen Schullaufbahn", so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Datum: 2020-04-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-oeffnet-schulen-schrittweise-corona-betreuungsverordnung;
Themen: Notbetreuung # ?, Ministerpräsidentinnen # ?, Infektionsraten # ?, geplante Anpassungen # ?, schrittweise Schulöffnung # ?, Grundlage von Beschlüssen # ?, Beschlüsse # ?, Bundeskanzlerin # ?, Regelungen # ?, Abschlüsse # ?

16. ++ (IR)

* Die Regelungen zum Schulbetrieb bei Sturm und Unwetter treffen der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen" und die "Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)".
* Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist.
Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken.
In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).
* Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können (§ 25 Abs. 3 ADO).
In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
* Über eine etwaige Schulschließung entscheidet der Schulträger, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume).
Den Runderlass 12-51 Nr. 1 zur "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen" finden Sie hier.

Datum: 2020-02-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/staatssekretaer-mathias-richter-oberste-prioritaet-hat-die-unversehrtheit-der;
Themen: Unversehrtheit # ?, sonstige Schulveranstaltungen # ?, Runderlass # ?, Wetterlage # ?, Schulträger # ?, Nummern # ?, oberste Priorität # ?, Nacht # ?, Schule der Fürsorgepflicht # ?, Unwetterlage # ?

17. ++ (IR)

Die Landesregierung sichert bereits jetzt mit vielen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, wie der Maskenpflicht, dem Testen und vielen Fördermitteln auch für bauliche Investitionen, den Schulbetrieb ab.
Mit den neuen Regelungen für die Gesundheitsämter im Hinblick auf Quarantäne wird der Präsenzunterricht in den nächsten Wochen und Monaten weiter abgesichert.
Es darf nicht sein, dass in diesem Schuljahr wieder viele Kinder aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht am Unterricht teilnehmen können.
Auch das erweiterte niedrigschwellige Impfangebot in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen für die Jugendlichen wird die Sicherheit in den Schulen erhöhen.
Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakte in Schulen:
* Bei einem Coronafall in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen als "enge Kontaktpersonen".

Datum: 2021-08-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-konkretisiert-vorgehen-bei-risikokontakten-innerhalb-von-schulen;
Themen: Risikokontakte # ?, Klasse # ?, sozialer Austausch # ?, Präsenzunterricht # ?, Umgang # ?, Abstimmung # ?, Betreuungsangebote # ?, neue Regelungen # ?, Gegensatz # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?

18. ++ (IR)

Ziel ist es, auch künftig ein wohnortnahes und differenziertes Schulangebot sicherzustellen.
Schulträger erhalten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten.
So wird klargestellt, dass der Schulträger einzelne Schulen von dem Beschluss ausnehmen kann, auswärtige Schülerinnen und Schüler bei einem Anmeldeüberhang abzulehnen.
Insbesondere Schulen mit einem besonderen Schulprofil und von überörtlicher Bedeutung können so für Schülerinnen und Schüler aus Nachbargemeinden zugänglich bleiben.
Bei nordrhein-westfälischen Sportschulen können auch einzelne Profilklassen vom Schulträgerbeschluss ausgenommen werden, da ein eigenständiges Aufnahmeverfahren mit gesonderter Eignungsprüfung durchgeführt wird.
Darüber hinaus schafft das Gesetz Klarheit bei den Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Schulalltag.
Künftig ist ausdrücklich klargestellt, dass das Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie eine Verhüllung des Gesichts die Erfüllung der Pflichten aus dem Schulverhältnis und insbesondere die Kommunikation im Unterricht nicht beeinträchtigen dürfen.
Die Regelung knüpft an die bestehenden Mitwirkungspflichten der Schülerinnen und Schüler an und dient einem geordneten Schul- und Unterrichtsbetrieb.

Datum: 2026-06-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-19-schulrechtsaenderungsgesetz;
Themen: Gesetzentwurf # ?, Notenschutz # ?, Schulbetrieb # ?, Nachteilsausgleich # ?, Schulleitungen # ?, Kabinettsbeschluss # ?, Pflichten # ?, gute Bildung # ?, Schulalltag # ?, Ministerin # ?

19. ++ (IR)

Das schließt nach Paragraf 30 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen ein Arbeiten von zu Hause im begründeten Einzelfall jedoch nicht aus.
Nicht alles, was Schulleitungen gern verändern würden und in den vergangenen Monaten vorgeschlagen haben, betrifft den Regelungsbereich des Schulministeriums.
Ministerin Feller: "Einige der Anregungen beziehen sich auf Themen, die in der Zuständigkeit der Schulträger liegen.
Mein Ziel ist, dazu mit den Schulträgern in einen Dialog zu kommen und in unserem gemeinsamen Interesse eine Entlastung der Schulen zu erreichen.
Abschließend betonte die Ministerin: "Wir handeln auf verschiedenen Feldern - zum Beispiel zur Verbesserung der Personalausstattung, zur Stärkung der Basiskompetenzen, zur Ankurbelung einer datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht oder zur Unterstützung der Digitalisierung in den Schulen.
Der Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand ist ein weiteres wichtiges Puzzlestück, um die Schulen und auch die Schulaufsichtsbehörden zu entlasten.

Datum: 2025-11-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weniger-buerokratie-fuer-die-schulen-nordrhein-westfalen;
Themen: Schulen # ?, Schulleiterinnen # ?, Schulministerium # ?, Kernaufgaben # ?, Mittwochvormittag # ?, weiteres Personal # ?, Künstliche Intelligenz # ?, Reduzierung # ?, Lehrkräfte # ?, Schulausschuss des Landtags # ?

20. ++ (IR)

Neue Regeln zum verantwortungsvollen Umgang mit Hitze in der Sekundarstufe II vorgestellt - zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres
24. Juni 2026 phb Schule Hand Buch Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen.
Schule und Bildung
Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund hat das Schulministerium entschieden, den Schulen kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für den Unterricht in der Sekundarstufe II, die bislang von den Regelungen zum Hitzefrei ausgenommen ist, zu eröffnen.
Soweit im Einzelfall keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen, können die Schulen ab sofort zunächst bis zum Ende des Schuljahres auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Kurzunterricht vorsehen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Datum: 2026-06-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulministerium-ermoeglicht-kurzunterricht-und-hitzefrei-auch-fuer-schuelerinnen;
Themen: Hitze # ?, Sekundarstufe # ?, Schulleiterinnen # ?, besondere Herausforderungen # ?, Kurzunterricht # ?, Unterrichtsdauer # ?, Unterrichtsfächer eines Tags # ?, angepasster Unterrichtsbetrieb # ?, geordneter Unterrichtsbetrieb # ?, regulärer Stundenplan # ?

21. ++ (IR)

Schulausschuss stimmt neuer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu / 5. Abiturfach mit neuem Prüfungsformat Präsentationsprüfung und Projektkurse kommen zum Schuljahr 2027/28
Die Modernisierung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen startet zum Schuljahr 2027/2028.
Nachdem der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugestimmt hat, tritt die Neuregelung zum 1. August 2027 in Kraft.
Damit erhalten die Schulen frühzeitig Planungssicherheit für die Umsetzung der Reform.
Schule und Bildung

Datum: 2026-07-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-bekommt-eine-neue-gymnasiale-oberstufe;
Themen: Prüfungsordnung # ?, neue Oberstufe # ?, neue gymnasiale Oberstufe # ?, neues Prüfungsformat # ?, Präsentationsprüfung # ?, Projektkurse # ?, Schulausschuss # ?, Aula # ?, Ausbildungsordnung # ?, Images # ?

22. ++ (IR)

Auch die hochschulgesetzliche Verpflichtung der Hochschulen zur Aufnahme einer sogenannten Zivilklausel in die Grundordnung wird gestrichen.
Das Instrument der Hochschulverträge bleibt erhalten.
Hochschulverträge sollen künftig das partnerschaftliche Verhältnis von Land und Hochschulen widerspiegeln.
Die Digitalisierung transformiert auch die Hochschulen.
Hochschulgesetzliche Regelungen, etwa mit Blick auf die Online-Lehre, sollen diesen Prozess unterstützen und den Hochschulen helfen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
Interne Hochschulorganisation
Bei den Aufgaben und Befugnissen der Hochschulorgane erfolgen an einigen Stellen Anpassungen.
So bedarf der Entwurf des Hochschulentwicklungsplans künftig der Zustimmung des Hochschulrats.

Datum: 2018-01-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hochschulgesetz-nordrhein-westfalen-wird-novelliert-mehr-autonomie-fuer-die;
Themen: Autonomie # ?, Studienerfolg # ?, Hochschulverträge # ?, eigene Gestaltungskraft # ?, Hochschulrat # ?, Studium # ?, Lehre # ?, Exzellenz # ?, Eckpunkte # ?, nordrhein-westfälische Hochschulen # ?

23. ++ (IR)

"Die Neuregelungen bieten Entwicklungsmöglichkeiten für den gesamten Studien-, Wissenschafts- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen.
Land und Hochschulen sind dabei Partner.
Das neue Hochschulgesetz stellt die Autonomie und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der Hochschulen wieder her und befreit sie von Elementen zentraler Steuerung.
Künftig erfolgt die Abstimmung von strategischen Zielen wieder gemeinsam zwischen den Hochschulen und dem Ministerium.
Prof. Dr. Lambert T. Koch, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten und Rektor der Bergischen Universität Wuppertal: "Die Universitäten begrüßen das neue Hochschulgesetz und das Gros seiner Regelungen."
Das Gesetz stärke die Eigenverantwortung der Hochschulen und nehme ihre Gestaltungskompetenzen ernst.

Datum: 2019-09-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-des-wintersemesters-20192020-neues-hochschulgesetz-staerkt-die-qualitaet-von;
Themen: neues Hochschulgesetz # ?, Hochschulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Lebenszeitprofessur # ?, Promotionskolleg # ?, Promotionsrecht # ?, herausragende Talente # ?, Studienabbrecher # ?, Gesetz # ?, Forschung # ?, Autonomie # ?

24. ++ (IR)

"Auch Schülerinnen und Schüler, die aus Kapazitätsgründen an keiner Hauptschule unterkommen können, werden auf diese Weise eine schulische Alternative in ihrer Umgebung finden."
Der Kabinettbeschluss zum Schulrechtsänderungsgesetz beinhaltet zudem zwei weitere Modifizierungen:
* Die lokalen Schulträger erhalten die Berechtigung, den Betrieb von bestehenden Primus-Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler über die Grundschule hinaus bis Klasse 10 gemeinsam unterrichtet werden, um auch hier die individuellen Stärken und Schwächen besser zu berücksichtigen, in den kommenden Jahren fortzusetzen.
Voraussetzung ist, dass es in den Schulen zwei Parallelklassen pro Jahrgang gibt.
* Die Regelung, dass islamischer Religionsunterricht (IRU) an nordrhein-westfälischen Schulen angeboten werden kann, wird bis zum 31. Juli 2031 verlängert.
Damit können die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auch in den kommenden Jahren am IRU teilnehmen, der weiter schrittweise ausgebaut wird - unterrichtet in deutscher Sprache, unter staatlicher Schulaufsicht und mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften.
Abschließend erklärte Ministerin Feller: "Wir entwickeln Schule von innen heraus weiter.

Datum: 2024-09-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulen-koennen-individuelle-staerken-von-schuelerinnen-und-schuelern-gezielter;
Themen: bürokratische Aufgaben # ?, Schulgesetz # ?, Atemzug # ?, nordrhein-westfälische Schulen # ?, Landeskabinett # ?, individuelle Stärken # ?, Förderung für Schülerinnen # ?, Schritt # ?, aktueller Stand # ?, Weg # ?

25. ++ (IR)

20. Oktober 2025 PHB Schule Kinder vor Tablet dital lernen Unterricht Foto: iStock.com / dolgachov
Mit dem DigitalPakt Schule haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren eine Investitionsoffensive für die digitale Infrastruktur gestartet.
Schule und Bildung
Mit dem DigitalPakt Schule haben Bund und Länder in den vergangenen Jahren eine Investitionsoffensive für die digitale Infrastruktur gestartet.
Nordrhein-Westfalen konnte allein über den DigitalPakt Schule rund eine Milliarde Euro für die digitale Ausstattung der Schulen bereitstellen.
Dazu kamen mit einer Zusatzvereinbarung noch einmal 105 Millionen Euro, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur zu unterstützen.
Das Schulministerium und der KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister haben eine neue Handreichung herausgegeben, um Schulträger und kommunale IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen mit Orientierungshilfen und Best-Practice-Beispielen beim technischen Support für den digitalen Unterricht zu unterstützen.
Im Grußwort der Veröffentlichung erklären die Abteilungsleiterin Dr. Tanja Reinlein aus dem Schulministerium und Andree Haack, Verbandsvorsteher des KDN, dass es Ziel sei, auf Grundlage bestehender Regelungen und unter Berücksichtigung vorhandener Konzepte und Erfahrungen eine praxisnahe und handlungsorientierte Unterstützung für alle Beteiligten bereitzustellen.

Datum: 2025-10-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/leitfaden-fuer-modernen-it-support-schulen-veroeffentlicht;
Themen: kommunale IT-Dienstleister # ?, Schulträger # ?, moderner IT-Support # ?, Digitalpakt # ?, Schulen # ?, Investitionsoffensive # ?, Handlungsleitfaden # ?, Best-Practice-Beispiele # ?, Schulministerium # ?, digitale Infrastruktur # ?

26. ++ (IR)

Rund 140 Schulen beteiligen sich am vom Schulministerium und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gestarteten Beteiligungsformat "Your Vision Schule NRW" / Ministerin Feller besucht "Your Vision"-Schule in Bad Salzuflen
2. Oktober 2025 PHB Schule Kinder vor Tablet dital lernen Unterricht Foto: iStock.com / dolgachov
Ziel des Programms ist es, bis zum Jahr 2026 Ideen der Schülerinnen und Schüler für die Schule von morgen einzuholen und neue Beteiligungsprozesse an den Schulen zu starten.
Schule und Bildung
Sie geben alles, damit ihre Schule noch besser wird.
Schülerinnen und Schüler der sechsten und siebten Klassen des Rudolph-Brandes-Gymnasiums in Bad Salzuflen machen sich Gedanken über eine Überdachung auf dem Schulhof, planen frische Wohlfühlfarben an Wänden in Klassenräumen, kümmern sich darum, dass Schülerinnen und Schüler mehr IPads erhalten, und um motivierende Hausaufgabenregelungen.

Datum: 2025-10-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/von-der-erkundung-zur-entscheidung-schulprogramm-your-vision-schule-nrw;
Themen: Ideen der Schülerin # ?, neue Beteiligungsprozesse # ?, Schulen # ?, Meinungen # ?, Abschlussphase # ?, Basis von Schülerentwürfen # ?, Diskussionskultur # ?, Erkundungstour # ?, Gegenmeinungen # ?, Gespräche der Schülerin # ?

27. ++ (IR)

Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest durch.
Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen, wenn 1) bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen, wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder wenn 3) Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten.
In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.
Die Regelungen für das anlassbezogene Testen gelten gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen Personen.
Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können.
Um den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern, besteht am ersten Unterrichtstag zudem für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen.
Damit zum Schulstart und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests vorhanden sind, hat das Schulministerium eine Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 01. und 08. August 2022 veranlasst.
Anschließend können die Tests von den Schulen über das bekannte Bestellportal bestellt werden.

Datum: 2022-07-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-fuer-einen-guten-start-ins-neue-schuljahr-geben-wir-unseren;
Themen: Maske # ?, Anlassbezogene Tests # ?, neues Schuljahr # ?, guter Start # ?, Empfehlung # ?, Sommerferien # ?, Verlässlichkeit # ?, Klarheit # ?, Unterrichtsbetrieb # ?, Schulstart # ?

28. ++ (IR)

Mit den künftigen Konrektorinnen und Konrektoren an unseren kleineren Haupt- und Realschulen lösen wir dieses Versprechen ein.
Von der Regelung, die im Januar 2022 mit dem Besoldungsanpassungsgesetz bereits erstmals im nordrhein-westfälischen Landtag beraten wurde und mit Beginn des Schuljahres 2022/23 wirksam werden soll, profitieren insgesamt 29 Haupt- und Realschulen mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern, an denen bislang keine Stelle für einen Konrektor oder eine Konrektorin vorgesehen war.
Durch eine Stellvertretung werden die Schulleitungen dieser Schulen künftig bei der Erledigung ihrer vielfältigen Aufgaben unterstützt.
Dazu gehören neben der Koordination des täglichen Unterrichtsbetriebs vor allem die organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklung der Schule.
Perspektivisch gilt die neue Regelung zudem vom ersten Tage an für neu errichtete Haupt- und Realschulen.

Datum: 2022-02-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-staerken-haupt-und-realschulen-und-sichern-unser;
Themen: Realschulen # ?, Hauptschulen # ?, Schulleiterin # ?, vielfältiges Schulsystem # ?, Konrektorinnen # ?, Landeskabinett # ?, Schulleitungen einer Schule # ?, ledige Konrektorin # ?, organisatorische inhaltliche Weiterentwicklung # ?, Amtszulage # ?

29. ++ (IR)

Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen.
Schule und Bildung
Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen heute darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen.
Darüber hinaus können die Grundschulen bereits jetzt Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr planen.

Datum: 2021-06-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schuelerinnen-schueler-und-ihre-eltern-koennen-zeugnisuebergabe;
Themen: Zeugnisübergabe # ?, Veranstaltungen # ?, geschlossene Räume # ?, erlaubte Abschlussfeiern # ?, Abschiedsfeiern # ?, aktuelle Regelungen # ?, Abschlussjahrgänge # ?, Ende eines Schuljahrs # ?, 7-Tages-Inzidenz # ?, Grundschülerinnen # ?

30. ++ (IR)

Zudem organisierten die Schülerinnen und Schüler ein großes Sommerfest, arbeiten künftig enger mit der Schulleitung zusammen und helfen dabei, ein neues Schulleitbild zu erstellen.
Das schulische Partizipationsprojekt vom Niederrhein ist Teil des Programms "Your Vision Schule NRW", das die nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller vor knapp zwei Jahren gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) initiiert hat.
140 Schulen haben sich an dem Programm beteiligt.
Sie haben Schulhöfe verschönert, zahlreiche Initiativen zur Stärkung des Wohlbefindens der Schülerinnen und Schüler gestartet, Klassenräume mit frischen Farben bemalt, neue Debattenformate eingerichtet, Regeln für die Nutzung digitaler Endgeräte aufgestellt oder motivierende Hausaufgabenregelungen eingeführt.
Einige dieser Neuerungen und ihre Vorstellungen von einer demokratischen schulischen Kultur präsentierten Schülerinnen und Schüler von vier Schulen aus Bonn, Herne, Münster und Saerbeck der Ministerin und zahlreichen anderen Gästen unter anderem aus Ministerium, Bezirksregierungen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung bei einer großen Veranstaltung in Düsseldorf.
"An Schulen wird Demokratie gelernt und gelebt", betont Ministerin Feller.
"Dazu ist es wichtig, Schülerinnen und Schüler frühzeitig am Schulleben zu beteiligen.

Datum: 2026-06-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/programm-your-vision-schule-nrw-schuelerinnen-und-schueler-bestimmen-mit;
Themen: neue Beteiligungsformate # ?, Stärkung für Gemeinschaftsgefühl # ?, digitaler Evaluationsbogen # ?, geäußerte Wünsche # ?, 2 Jahre # ?, nordrhein-westfälische Schulen # ?, Menge # ?, Vorstellungen # ?, Programm # ?, Demokratieprojekte # ?

31. ++ (IR)

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen darüber informiert, dass es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird.
Stattdessen verbleibt es weiterhin bei den derzeit geltenden Regelungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien in den Schulen keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben können.
Gleichwohl wollen wir unseren Schulen bereits jetzt grundlegende Informationen für die Planung des Schulbetriebs nach den Osterferien geben.
Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb nach den Ferien unter den derzeitigen Beschränkungen stattfinden.
Die Landesregierung wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin aufmerksam beobachten und den Schulstart im Zusammenwirken mit allen Beteiligten nach den Osterferien sorgfältig vorbereiten.
Nach aktueller Planung soll der Schulbetrieb nach den nun beginnenden Osterferien bis einschließlich zum 23. April 2021 auf der Grundlage der in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen stattfinden.

Datum: 2021-03-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-bleiben-umsichtig-und-entscheiden-verantwortungsvoll;
Themen: Osterferien # ?, Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen # ?, vollständiger Präsenzunterricht # ?, weiterführende Schulen # ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Infektionsgeschehen # ?, bisheriges Testangebot # ?, kindgerechtes Testangebot # ?, passgenaue Testmöglichkeiten # ?, Ende einer Woche # ?

32. ++ (IR)

Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen in verschiedenen schulischen Bereichen.
* Das neue Schulgesetz ermöglicht es den Schulen auf der Grundlage ihrer Schulprogrammarbeit und im Rahmen der für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Regelungen ein besonderes Profil auszuweisen.
Damit können die Schulen u.a. in einem bestimmten Rahmen von den vorgegebenen Stundentafeln abweichen, Stunden zwischen den Fächern verlagern oder auch zusätzliche Angebote im Wahlpflichtbereich machen.
Das Ministerium für Schule und Bildung kann diese Profilbildungen dauerhaft genehmigen.
Dies ermöglicht den Schulen eine erweiterte Selbstständigkeit, die es so im Schulgesetz des Landes noch nie gab.
* Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen erhält das digitale Lehren, Lernen und Arbeiten in den Schulen eine gesetzliche Grundlage.

Datum: 2021-12-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-mehr-freiheit-fuer-unsere-schulen-und-ihre-ideen;
Themen: Stärkung für Eigenverantwortung # ?, Schulen # ?, Schulkonferenz # ?, Digitalisierungen # ?, Grundlage der Schulprogrammarbeit # ?, Profilbildungen # ?, Vielzahl von Änderungen # ?, gesetzliche Rechtsgrundlage # ?, neues Schulgesetz # ?, passgenauer Unterricht # ?

33. ++ (IR)

11. August 2020 phb Lehrerin, Grundschule Foto: Shutterstock.com / Elena Nichizhenova
Trotz der in den letzten Monaten bedingt durch die Pandemie vorrangig erarbeiteten Regelungen für einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten, hat das Ministerium für Schule und Bildung ebenfalls die Arbeiten am Masterplan Grundschule vollendet.
Schule und Bildung
Trotz der in den letzten Monaten bedingt durch die Pandemie vorrangig erarbeiteten Regelungen für einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten, hat das Ministerium für Schule und Bildung ebenfalls die Arbeiten am Masterplan Grundschule vollendet.
Die Landesregierung gibt damit den Startschuss für eine zeitgemäße Weiterentwicklung und Unterstützung der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass in der Grundschule ein entscheidendes Fundament für eine erfolgreiche Bildungsbiographie der Kinder und Jugendliche gelegt werde und erklärte: "Beste Bildung beginnt in der Grundschule.
Mit dem Masterplan legen wir ein umfassendes Konzept für die Grundschule der Zukunft vor.

Datum: 2020-08-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-der-masterplan-ist-die-grundlage-fuer-die-grundschule-der;
Themen: Masterplan # ?, Grundschulen # ?, Grundschule der Zukunft # ?, Bildungsministerin # ?, Trotz # ?, Bausteine des Masterplans # ?, Vorfeld der Veröffentlichung # ?, personelle Rahmenbedingungen # ?, sächliche Rahmenbedingungen # ?, zukunftsfähige Grundschule # ?

34. ++ (IR)

Auch diese Pflegeschulen können nun eine jährliche Pauschale pro belegtem Ausbildungsplatz beantragen.
"Ich freue mich, dass wir die Förderung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft aneinander anpassen.
Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit sich alle Schulen zukunftssicher aufstellen und weiterhin eine qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten können.
Die generalistische Ausbildung in der Pflege bringt viele Änderungen mit sich, die die Schulen im laufenden Betrieb umsetzen müssen.
Die geförderten Schulen sollen die Mittel für die Errichtung, Mieten und Anlagegüter von Pflegeschulen verwenden.
Dabei orientiert sich die neue Förderrichtlinie in der Förderhöhe an den Regelungen der mit Krankenhäusern verbundenen Pflegeschulen.

Datum: 2022-01-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-weitet-unterstuetzung-fuer-pflegeschulen-aus;
Themen: neue Förderung # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Anlagegüter # ?, Förderung für Pflegeschulen # ?, Zukunft der Pflegeausbildung # ?, geförderte Schulen # ?, interessierte Pflegeschulen # ?, unterschiedliche Trägerschaft # ?, Unterstützung # ?, Krankenhaus # ?

35. ++ (IR)

Die Planung eines flexiblen Hybridsemesters ermöglicht es den Hochschulen, auch noch während des laufenden Semesters Teile der Online-Lehre in Präsenzformate umzuwandeln.
Als Landesregierung unterstützen wir daher die Hochschulen bei ihren entsprechenden Überlegungen und hoffen sehr, dass auf diese Weise bald wieder Leben auf den Campus zurückkehrt.
Mit der bis zum Ende des Sommersemesters 2021 geltenden Corona-Epidemie-Hochschulverordnung stellt die Landesregierung den Hochschulen die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Verfügung.
Diese sieht unter anderem Freiversuche und Rücktritte von Prüfungen, vorbehaltlich anderer Regelungen der jeweiligen Rektorate, flächendeckend vor.
Sie ermöglicht den Hochschulen auch, Online-Prüfungen abzunehmen und hinsichtlich der Art und Weise der digitalen Prüfungsabnahme eigene Regelungen zu erlassen.
Die Verordnung wird in Abstimmung mit den Hochschulen laufend an das pandemische Geschehen und die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben angepasst.

Datum: 2021-03-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-des-sommersemesters-hochschulen-nordrhein-westfalen-setzen-auf-flexibles;
Themen: flexibles Hybridsemester # ?, Sommersemester # ?, Präsenzformate # ?, Teile der Onlinelehre # ?, laufendes Semester # ?, pandemische Entwicklung # ?, vorsichtige Öffnungsschritte # ?, Onlineveranstaltungen # ?, Lehrveranstaltungen # ?, Präsenzveranstaltungen # ?

36. ++ (IR)

Presse-Briefing zum weiteren Schulbetrieb ab Montag
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer informiert zu den Regelungen und Maßnahmen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021.
Presse-Briefing zum weiteren Schulbetrieb ab Montag
In der heutigen Schulmail werden den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitere klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen einzuhalten sind.
Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert.

Datum: 2021-04-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wechselunterricht-mit-klaren-testvorgaben-ab-montag;
Themen: Pressebriefing # ?, weiterer Schulbetrieb # ?, Regelungen # ?, Wechselunterricht # ?, Schulen # ?, klare Testvorgaben # ?, Inzidenz # ?, Präsenzunterricht # ?, Selbsttests # ?, Siemenshealthcare # ?

37. ++ (IR)

" Ministerin Löhrmann hat den Ausschuss für Schule und Weiterbildung bereits am vergangenen Mittwoch, den 3. September 2014, ausführlich über diesen Sachverhalt informiert (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2141.pdf).
Das Schulministerium und das Finanzministerium haben Ausnahmeregelungen von der Haushaltssperre vereinbart, damit es nicht zu Ungleichbehandlungen von einzelnen Klassen und Lerngruppen kommt.
Schulfahrten, die in der ersten Jahreshälfte 2015 durchgeführt werden sollen, können wie bisher auch im Rahmen des verfügbaren Budgets durchgeführt werden.
Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen bereits Anfang August beauftragt, alle Schulen über die vereinbarten Ausnahmen zu informieren, damit es zu keinen Beeinträchtigungen bei den Klassenfahrten kommt.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon: 0211 5867-3505.

Datum: 2014-09-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klassenfahrten-koennen-trotz-haushaltssperre-stattfinden;
Themen: Klassenfahrten # ?, aktuelle Berichterstattungen # ?, reservierte Schulfahrten # ?, wichtige Ausnahmeregelungen # ?, Gleichbehandlungsgrundsatz # ?, Sachverhalt # ?, Fahrten # ?, Ausnahmeregelungen der Haushaltssperre # ?, Ungleichbehandlungen # ?, verfügbares Budget # ?

38. ++ (IR)

Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote, Hygienevorschriften und Infektionsschutzmaßnahmen werden in der Regel wie an anderen Schulen auch zur Bildung von kleineren Lerngruppen führen, abhängig von den räumlichen und personellen Kapazitäten.
"Die Schulöffnung auch der letzten noch geschlossenen Förderschulen war der Landesregierung ein wichtiges Anliegen.
Es war allen Beteiligten bewusst, dass insbesondere in den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung besondere Vorkehrungen getroffen und mit allen Beteiligten breit diskutiert werden mussten.
Die jetzt gefundenen Regelungen bieten eine sehr gute Grundlage dafür, dass auch in diesen Förderschulen die Schülerinnen und Schüler wieder unterrichtet und gefördert werden können.
Die Schulmail zur Öffnung der Förderschule GE und KME finden Sie hier: www.schulministerium.nrw.de

Datum: 2020-05-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-unterricht-allen-foerderschulen-wieder-moeglich;
Themen: Förderschwerpunkte # ?, körperliche Entwicklung # ?, geistige Entwicklung # ?, bisherige Wiederaufnahme # ?, Öffnung # ?, Präsenzunterricht # ?, Schulabschluss # ?, Unterricht # ?, Kinder der Förderschule # ?, Schulleitungen der Förderschule # ?

39. ++ (IR)

Danach erfolgt die Verbändebeteiligung gemäß § 77 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes.
Wirksam werden die Neuregelungen dann erstmals für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und regulär im Jahr 2030 ihr Abitur ablegen.
So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um die neuen Abiturprüfungen vorzubereiten.
Zugleich ermuntert die Ministerin alle Schulen, die Zeit bis zum Schuljahr 2027/28 dafür zu nutzen, um zentrale Elemente der Reform wie etwa Präsentationen und Projektkurse zu erproben, bevor sie in neuer Form verbindlich eingeführt werden.
Neben der gymnasialen Oberstufe an den allgemeinbildenden Schulen sollen auch die Beruflichen Gymnasien an den Berufskollegs in die Reform einbezogen werden.
Über das 5. Abiturfach hinaus soll sich die Schul- und Unterrichtskultur hier künftig noch stärker an der fortlaufenden Transformation von Berufswelt und Gesellschaft orientieren.

Datum: 2025-06-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-naechsten-schritte-auf-dem-weg-zu-einer-modernen-oberstufe-nordrhein-westfalen;
Themen: allgemeine Studierfähigkeit # ?, moderne Oberstufe # ?, allgemeinbildende Schulen # ?, Oberstufenreform # ?, Jahr in Nordrhein-Westfalen # ?, berufliche Gymnasien # ?, gymnasiale Oberstufe # ?, nächste Schritte # ?, Schulministerium # ?, Beweis # ?

40. ++ (IR)

Aber wir bleiben wachsam und im intensiven Austausch mit den Akteuren der Schulpolitik und den Schulen selbst.
Zugleich behalten wir die strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an unseren Schulen konsequent bei, um alle am Schulleben weiterhin bestmöglich zu schützen.
Unser Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten greift und bietet Möglichkeiten, auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens angemessen zu reagieren.
Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Bei der Coronaeinreiseverordnung bleiben die Regelungen zunächst weitestgehend unverändert.

Datum: 2020-08-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaschutzverordnung-einfuehrung-einer-lokalen;
Themen: lokale Coronabremse # ?, klare Regeln # ?, Einführung # ?, Bund-Länder-Beschlüsse # ?, Regelungen # ?, Eindämmung # ?, Pressebriefing # ?, Maßnahmen # ?, Download # ?, Mundnasenbedeckung # ?

41. ++ (IR)

Dies sind über alle Schulformen hinweg rund 308.000 Schülerinnen und Schüler, wobei davon ca. 85.000 Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Fachklassen des Dualen Systems, die vor ihrer Berufsabschlussprüfung vor Kammern und weiteren Stellen stehen, lediglich an maximal zwei Berufsschultagen pro Woche unterrichtet werden.
Dadurch rechnet das Schulministerium damit, dass mit dem heutigen Tag für etwa zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen wieder verpflichtender Unterricht stattfindet.
Bereits am Montag wurden die Schulen für die vorbereitenden Arbeiten zur Vorbereitung des heutigen Schulbetriebs geöffnet.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Anforderungen an den Infektionsschutz sowie geeignete Hygienemaßnahmen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) festgehalten.
Auf dieser Grundlage hat das Schulministerium den Schulen und Schulträgern am 18. April 2020 Vorgaben und Handlungsempfehlungen etwa zu den Abstandsregelungen in den Schulen und Klassenräumen bereitgestellt.
Ministerin Gebauer abschließend: "Bei allen Entscheidungen hat die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten oberste Priorität.
Mit der schrittweisen Schulöffnung geben wir den jungen Menschen, die am Ende ihrer Schullaufbahn stehen, die Möglichkeit, einen regulären Abschluss zu erwerben.

Datum: 2020-04-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schulstart-gut-verlaufen;
Themen: pandemiebedingte Schließung # ?, behutsame Schritte # ?, Schulen # ?, Schulleben # ?, vorbereitende Arbeiten # ?, Prüfungen # ?, heutiger Schulbetrieb # ?, regulärer Abschluss # ?, Schulträger # ?, Präventivmedizin # ?

42. ++ (IR)

Am kommenden Samstag wird die Ministerin beim Schulleiterkongress über aktuelle Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Schulleitungen sprechen.
Zur Diskussion um unbesetzte Schulleiterstellen erklärte Ministerin Löhrmann: "Das Problem hat schon die Vorgängerregierungen beschäftigt und ist nicht auf Knopfdruck zu lösen, deshalb setzt die Landesregierung auf eine mittel- und langfristige Strategie.
Wir wollen die verantwortungsvolle Gestaltungsaufgabe von Schulleitungen für mögliche Bewerberinnen und Bewerber attraktiver machen und so dazu beitragen, dass freie Leitungsstellen zügig besetzt werden können.
" Gerade für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sei aber wichtig zu wissen, dass es bei einer Leitungsvakanz klare Vertretungsregelungen gebe, sodass die Schule trotzdem geleitet werde.
Die Ministerin betonte, dass Schulleiterinnen und Schulleiter vor allem mehr Zeit benötigten, um sich ihren umfassenden Leitungsaufgaben zu widmen.
"Die Landesregierung hat deshalb von 2011 bis 2014 rund 45 Millionen Euro in Form von 870 Lehrerstellen investiert, um die Leitungszeit von Schulleiterinnen und Schulleitern zu erhöhen.
Das ist auch ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die verantwortungsvolle Gestaltungsaufgabe von Schulleiterinnen und Schulleitern", so die Ministerin.
Mit zunehmender Eigenverantwortlichkeit von Schulen entwickelt sich Schulleitung zu einer eigenständigen Profession.

Datum: 2014-02-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-bessere-arbeitsbedingungen-und-passgenaue-fortbildungen-fuer;
Themen: Managementaufgaben # ?, Führungsaufgaben # ?, starke Schulleitungen # ?, gute Schulen # ?, Bedeutung von Schulleiterinnen # ?, Leitungsamt # ?, Prozess der Qualitätsentwicklung # ?, passgenaue Fortbildungen # ?, umfassende Professionalisierung # ?, pädagogische Führung # ?

43. ++ (IR)

Dabei werden pädagogische und schulorganisatorische Aspekte berücksichtigt.
Zusätzlich zu den vom Schulministerium festgelegten Ferienterminen stehen jeder Schule in jedem Schuljahr drei oder vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Im Einvernehmen mit dem Schulträger entscheidet die Schulkonferenz über die Terminierung.
Dabei ist eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde anzustreben.

Datum: 2014-12-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/runderlass-regelt-ferientermine-fuer-die-schuljahre-201718-bis-202324;
Themen: Ende von Schulferien # ?, sogenannte Schulferien # ?, Schulministerium # ?, Ferientermine # ?, Pfingstferien # ?, Regelung für Schulen # ?, Runderlass der Ferienordnung # ?, angemessener Wechsel # ?, ausreichende Entspannungsphasen # ?, schulorganisatorische Aspekte # ?

44. ++ (IR)

Die nötigen rechtlichen Regelungen wurden mittlerweile umgesetzt und die einzelnen Maßnahmen können nun in Schulen angewendet werden.
"Wir stehen vor einem in vielerlei Hinsicht besonderen Schuljahr: Die anhaltende Coronavirus-Pandemie ist für alle am Schulleben Beteiligten weiter mit Herausforderungen verbunden.
Als Schul- und Bildungsministerin danke ich schon heute unseren Lehrkräften, Schulleitungen und Beschäftigten in Schulen für ihr großes Engagement", so Ministerin Gebauer abschließend.
Das Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/21 finden Sie hier.

Datum: 2020-08-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-achtsam-und-sorgsam-sein-klare-vorgaben-fuer-einen-angepassten;
Themen: angepasster Schulbetrieb # ?, Zeiten # ?, Pressebriefing # ?, Jahrgänge # ?, Präsenzunterricht # ?, Hygiene # ?, weitreichende Maßnahmen # ?, Schülerinnen # ?, klare Vorgaben # ?, Schulformen # ?

45. ++ (IR)

Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet.
Darüber hinaus können Eltern, auch alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärt: "Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen.
Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können.
Die heutige Schul-Mail mit allen Informationen finden Sie hier.
Das Schulministerium informiert auch online über ständig aktualisierte FAQ-Listen unter: www.schulministerium.nrw.de Hier finden sich auch umfangreiche Informationen über das erweiterte Angebot in der Notbetreuung.

Datum: 2020-03-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schulen-stellen-notbetreuung-auch-am-wochenende-und-den;
Themen: Notbetreuung # ?, Osterferien # ?, Wochenende # ?, Schulen # ?, Informationen des Schulmail # ?, bisherige Regelungen # ?, heutige Schulmail # ?, neue Situation # ?, Kinder des Eltern # ?, Erziehungsberechtigte # ?

46. ++ (IR)

In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein.
Schule und Bildung
In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein.
Die Landesregierung nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung.
So gelten die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April 2022 weiter.
Danach bleibt es natürlich jedem unbenommen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung.

Datum: 2022-03-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-betreuungsverordnung-wird-bis-2-april-2022-verlaengert;
Themen: Maskenpflicht # ?, Ende einer Übergangszeit # ?, Osterferien # ?, Coronaschutzmaßnahmen # ?, Testpflicht # ?, Wegfall # ?, deutscher Bundestag # ?, Anlasslose Testungen # ?, individuelle Entscheidung # ?, weitgehende Einschränkungen # ?

47. ++ (IR)

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um.
Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.
Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um.
Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.
Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur einzelner infizierter Kindern liegen.
Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.

Datum: 2021-09-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-gmk-beschluesse-zum-quarantaenemanagement-schulen-und;
Themen: Quarantänemanagement # ?, Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz # ?, Kinderbetreuung # ?, Kindertagesbetreuung # ?, Schulen # ?, Änderungsverordnungen # ?, Bildungsministerium # ?, Angebote # ?, einzelnes Kind # ?, Erlässe # ?

48. ++ (IR)

"Mit unseren Maßnahmen unterstützen wir die Schulen bei der Lehrergewinnung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration", so Ministerin Gebauer.
Darüber hinaus setzt die Landesregierung mit einer Änderung des Paragraphen 82 Schulgesetz den Beschluss des Landtags vom 27. November 2017 um, die Fortführung von zweizügigen Sekundarschulen zu ermöglichen.
Grundsätzlich müssen Sekundarschulen drei Parallelklassen pro Jahrgang haben.
In Ausnahmefällen kann eine Sekundarschule, die diese gesetzliche Mindestgröße dauerhaft nicht mehr erreicht, auch zweizügig fortgeführt werden, um vor Ort ein schulisches Angebot in der Sekundarstufe I zu erhalten.
Einige Punkte aus dem 15. Schulrechtsänderungsgesetz betreffen ganz konkret den schulischen Alltag von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern.
Ein weiterer Gegenstand des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes sind notwendige Anpassungen des schulischen Datenschutzes (Paragraphen 120 bis 122 Schulgesetz).
Daneben wurde eine Anregung der Landesdatenschutzbeauftragten zur Regelung des Datenschutzes bei der Einführung und Nutzung von LOGINEO NRW aufgenommen.

Datum: 2019-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landeskabinett-bringt-15-schulrechtsaenderungsgesetz-auf-den-weg;
Themen: Lehrerausbildungsgesetz # ?, Lehrermangel # ?, Unterrichtsversorgung in Nordrhein-Westfalen # ?, Oberstufenlehrkräfte # ?, weitere Schritte # ?, Änderung # ?, Schritt # ?, Lehramt # ?, Aspekte der Datenschutzgrundverordnung # ?, EU-Lehrkräfte # ?

49. ++ (IR)

" Zum Start des neuen Schuljahres wird das erforderliche Beteiligungsverfahren zur Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule eingeleitet mit dem Ziel, dass die Änderung zum zweiten Schulhalbjahr umgesetzt werden kann.
So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, um sich auf die Neuregelung vorzubereiten.
Landesweites Screening für die Grundschulanmeldung
Zur Grundschulanmeldung im Herbst 2024 wird das Schulministerium den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ein neues Testverfahren zur Erhebung des Sprachstands der Kinder zur Verfügung stellen.
Es wird allen Grundschulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Schulministerin Feller: "Bislang haben unsere Grundschulen vielfach eigene Testverfahren entwickelt, mit ganz unterschiedlichen Herangehensweisen, jedoch überall mit viel Aufwand.

Datum: 2024-08-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-wir-foerdern-das-lesen-schreiben-und-rechnen-konsequent-weiter;
Themen: Mathematik # ?, Rechnen # ?, Schreiben # ?, Lesen # ?, neues Schuljahr # ?, Deutsch # ?, Alphabetisierung # ?, Schulministerium # ?, KI # ?, weiterführende Schulen # ?

50. ++ (IR)

Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben.
Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.
Hochschulen
Um den Herausforderungen der aktuellen Pandemiesituation angemessen zu begegnen, hat die Landesregierung darüber hinaus eine neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen.
Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren.
So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren.

Datum: 2021-12-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nationale-solidaritaet-nordrhein-westfalen-deutliche-kontaktreduzierungen-fuer;
Themen: Großveranstaltungen # ?, Innenräume # ?, Freie # ?, private Zusammenkünfte # ?, neue Fassung # ?, Genesene # ?, Eindämmung # ?, Hospitalisierungsfälle # ?, Hospitalisierungszahlen # ?, gestrige Beschlüsse # ?