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Die EU-Kommission hat den Westfälischen Knochenschinken nach langjährigen Prüfverfahren in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen.
Damit darf künftig nur Schinken so bezeichnet werden, der nach genau festgelegten Herkunfts- und Qualitätsanforderungen hergestellt wird, wie die Verarbeitung ganzer Keulen und eine Reifezeit von mindestens sechs Monaten.
Das Herkunftsgebiet des Westfälischen Knochenschinkens ist auf die Region Westfalen begrenzt.
Diese historische Region umfasst auch Teile der in Niedersachsen gelegenen Grafschaft Bentheim.

Datum: 2013-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-verleiht-86-unternehmen-den-landesehrenpreis-fuer-lebensmittel-nrw;
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