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Nur 51 Prozent der untersuchten Produkte wiesen keine Mängel bei der Kennzeichnung auf.
Die Gesamtmängelquote war mit 49 Prozent ausgesprochen hoch.
So verzeichneten die Kontrolleure beispielsweise 52 Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten; in 35 Fällen wurde gegen Mitteilungspflichten gemäß Wasch- und Reinigungsmittelgesetz verstoßen.
Die notwendige Meldung der Rezeptur an das Bundesinstitut für Risikobewertung konnte in insgesamt 12 Fällen nicht nachgewiesen werden.
"Besonders bei giftigen oder umweltschädlichen Substanzen können Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten gravierende Folgen haben.

Datum: 2018-05-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ueberwachungsaktion-foerdert-kennzeichnungsmaengel-bei-wasch-und-reinigungsmitteln;
Themen: Waschmittel # ?, Chemikaliensicherheit # ?, Informationsanforderungen # ?, Kennzeichnungsanforderungen # ?, Reinigungsmittelgesetz # ?, Verpackungsanforderungen # ?, Kennzeichnungspflichten # ?, Einhaltung # ?, Ergebnis der Überwachungsaktion # ?, Inspekteure # ?