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Das Umweltministerium hat die Bezirksregierung gebeten, bis auf Weiteres bei allen Entscheidungen über Anträge auf weitere Einleitungen im Chempark Leverkusen die Zustimmung des Ministeriums einzuholen.
Einleitungen von aufgefangenen Ereigniswässern dürfen nur dann erfolgen, wenn diese zuvor im erforderlichen Umfang gereinigt wurden und dann unschädlich für die aquatische Biozönose und das Trinkwasser über die Kläranlage in den Rhein geleitet werden können.
Die Wasserversorgungsunternehmen entlang des Rheins sind über jede weitere Einleitung der noch am Standort Leverkusen lagernden Ereignis- und Reinigungswässer über die Kläranlage Leverkusen-Bürrig in den Rhein zu informieren.
In einem aktuellen Bericht an den Landtag gibt das Umweltministerium einen Überblick über die Untersuchungen und Überprüfungen mit Schwerpunkt auf dem Currenta-Standort in Leverkusen, erläutert die Herkunft der Einleitungen, den Stand der dafür erforderlichen Genehmigungen und beschreibt chronologisch die jüngsten Ereignisse in den Chemparks Leverkusen und Dormagen.
Anlässlich dieser Ereignisse hatte die Bezirksregierung Köln jeweils kurzfristige Vor-Ort-Besichtigungen und Überprüfungen der Anlagen vorgenommen.

Datum: 2022-02-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/currenta-chempark-leverkusen-sondermuellverbrennungsanlage-steht-weiterhin-still;
Themen: Umweltministerium # ?, Chemieparks in Nordrhein-Westfalen # ?, systematische Überprüfung # ?, laufende Untersuchungen # ?, Kläranlage # ?, Notwendigkeiten # ?, Rahmen einer Inspektion # ?, Reinigungswasser # ?, Vor-Ort-Besichtigungen # ?, Vorgänge in Leverkusen # ?