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Konkret teilen sich die möglichen Stellen wie folgt auf: Zehn Vollzeitäquivalente im Regierungsbezirk Düsseldorf, sieben im Regierungsbezirk Arnsberg, zwei im Regierungsbezirk Münster und 5,5 im Regierungsbezirk Köln.
Die künftigen Kolleginnen und Kollegen in den Zentralen Ausländerbehörden haben die Aufgabe, Betroffene individuell, umfassend und qualifiziert zu allen Fragen zu beraten, die im Zusammenhang mit der Rückkehr und Reintegration in das jeweilige Heimatland bestehen.
So weisen sie im Optimalfall möglichst früh in der Beratung auf bestehende Beratungs- und Fördermöglichkeiten hin, wie z.B. auf das Förderprogramm REAG/GARP 2.0 oder Reintegrationsprogramm wie URA Kosovo oder die sog. Brückenkomponente Albanien.
Die Beratung erfolgt dabei ergebnisoffen, vertraulich und verlässlich unter Berücksichtigung des aufenthaltsrechtlichen Status des oder der Betroffenen.
Die Rückkehrberatung des Landes Nordrhein-Westfalens verfolgt das Ziel, die Rückkehr besser zu gestalten und den Menschen zu helfen, sich in ihrer alten Heimat besser zu reintegrieren.

Datum: 2025-09-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-baut-die-beratung-zur-freiwilligen-rueckkehr-weiter-aus;
Themen: freiwillige Rückkehr # ?, andere Gründe # ?, Zentralen # ?, Freiwillige # ?, Betroffene # ?, Brückenkomponente # ?, Optimalfall # ?, Reintegrationsprogramm # ?, Stellenaufwuchs # ?, Vergleich für Rückführung # ?