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25. Juli 2018 PHB Sonnenbrille Frau Foto: picjumbo.
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Wer im Urlaub beim fliegenden Händler am Strand eine schicke "Designer"-Sonnenbrille oder vermeintlich eine Tasche eines Luxuslabels kauft, hat beim Zoll nichts zu befürchten, solange die Reisefreigrenze von 430 Euro Warenwert nicht überschritten wird.
Justiz
Wer im Urlaub beim fliegenden Händler am Strand eine schicke "Designer"-Sonnenbrille oder vermeintlich eine Tasche eines Luxuslabels kauft, hat beim Zoll nichts zu befürchten, solange die Reisefreigrenze von 430 Euro Warenwert nicht überschritten wird.

Datum: 2018-07-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finger-weg-von-blendern;
Themen: Luxuslabel # ?, Reisefreigrenze # ?, Zoll # ?, Strand # ?, Tasche # ?, Urlaub # ?, Abmahnkosten # ?, Amt von Euipo # ?, Markenrechteinhaber # ?, Parfümeriewaren # ?