1. +++ (SEM)

Dies ist ein wesentlicher Vorteil für alle Urlauber, denn bisher galt dafür die Frist von einem Monat.
Allerdings besteht weiterhin die Pflicht, dem Reiseveranstalter entsprechende Mängel noch am Urlaubsort - also während der Reise - mitzuteilen.
Neu ist auch, dass der Reisevermittler (etwa das Reisebüro) dazu verpflichtet ist, diese Informationen an den Reiseveranstalter weiterzuleiten.
Reisevermittler haften wie Reiseveranstalter wenn der Urlauber in einem einheitlichen Buchungsvorgang mehrere Leistungen bucht.
Dies gilt für Buchungen im Reisebüro ebenso wie für Buchungen auf Online-Plattformen.

Datum: 2018-07-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-biesenbach-mit-gestaerkten-rechten-den-urlaub;
Themen: Reiseveranstalter # ?, Urlauber # ?, Ende einer Pauschalreise # ?, Meerblick # ?, Mängelansprüche # ?, Reisevermittler # ?, Reiserecht # ?, Pauschalreiserecht # ?, Reisebüro # ?, Reisepreis # ?