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Studierende an Universitäten und Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen.
Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.
Im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen.
Wer keine zulässige Maske im Nahverkehr trägt, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Datum: 2021-12-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-aktion-im-spnv-schwerpunkttage-fuer-kontrollen-zur-3g-pflicht-nordrhein;
Themen: 3G-Regel
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