1. +++ (SEM)
Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2014.
Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Dazu zählen zum Beispiel: Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben.
Datum: 2014-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-bearbeitung-der-einkommensteuer-2014;
Themen: Einkommensteuer
# ?, Finanzamt
# ?, Steuerberechnung
# ?, Finanzämter
# ?, Vordrucke
# ?, andere Institutionen
# ?, Versicherungen
# ?, Anfang
# ?, Zeitpunkt
# ?, Finanzverwaltung
# ?
2. +++ (SEM)
Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Dazu zählen zum Beispiel.
Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben.
Datum: 2015-12-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-bearbeitung-der-einkommensteuer-2015;
Themen: Einkommensteuer
# ?, elektronische Abgabe
# ?, Vordrucke
# ?, Steuererklärungen
# ?, Finanzamt
# ?, Finanzämter
# ?, Anfang
# ?, Steuererklärungsvordrucke
# ?, Steuerfall
# ?, Postversand
# ?
3. +++ (SEM)
Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016.
Bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben.
Datum: 2017-01-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-bearbeitung-der-einkommensteuer-2016;
Themen: NRW-Finanzminister
# ?, Finanzamt
# ?, Steuerberechnung
# ?, Finanzämter
# ?, elektronische Abgabe
# ?, Abgabefrist
# ?, Vordrucke
# ?, andere Institutionen
# ?, Versicherungen
# ?, Arbeitgeber
# ?
4. +++ (SEM)
Anfang März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017.
Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln.
Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Ministerium der Finanzen empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Dies bietet besonders für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger Vorteile: Die Daten müssen nicht mehr per Hand eingegeben werden.
Datum: 2018-01-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-bearbeitung-der-einkommensteuer-2017;
Themen: Einkommensteuer des Jahrs
# ?, Finanzämter
# ?, Arbeitgeber
# ?, Steuerberechnung
# ?, Versicherer
# ?, Abgabefrist
# ?, Vordrucke
# ?, andere Institutionen
# ?, Steuerverwaltung
# ?, Versicherungen
# ?
5. +++ (SEM)
Die Finanzämter starten hierbei Anfang März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln.
Dazu gehören zum Beispiel Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Ministerium der Finanzen empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Die Einreichung auf elektronischem Wege hat eine Vielzahl von Vorteilen, gerade bei Nutzung des Internetportals "Mein ELSTER", mit dem die Finanzverwaltungen der Länder einen bequemen und bei vorheriger Authentifizierung weitestgehend papierlosen Zugang zum Finanzamt eröffnen.
Datum: 2019-01-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-bearbeitung-der-einkommensteuer-2018;
Themen: Finanzämter
# ?, neues Kalenderjahr
# ?, Versicherer
# ?, Übermittlung
# ?, Vorjahr
# ?, Anfang
# ?, Erklärungseingänge
# ?, amtliche Vordrucke
# ?, erforderliche Rückfragen
# ?, jeweilige Steuerzahlerin
# ?
6. +++ (SEM)
Die Finanzämter starten wie im Vorjahr Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2012.
Bis zum 28. Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung einzureichen.
Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Finanzen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Finanzministerium teilt mit:
Datum: 2012-12-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-veranlagung-der-einkommensteuer-2012;
Themen: Veranlagung
# ?, Steuerberechnung
# ?, andere Institutionen
# ?, Einkommensteuer
# ?, Finanzverwaltung
# ?, Versicherungen
# ?, Arbeitgeber
# ?, Beitragsdaten
# ?, Rentenbezugsmitteilungen
# ?, Finanzämter
# ?
7. +++ (SEM)
Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2013.
Denn bis zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Dazu zählen z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Denn die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben.
Datum: 2013-12-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzaemter-starten-anfang-maerz-mit-der-veranlagung-der-einkommensteuer-2013;
Themen: Veranlagung
# ?, Finanzamt
# ?, Einkommensteuer
# ?, Finanzministerium
# ?, Postversand
# ?, papierloser Zugang
# ?, Steuerberechnung
# ?, Beitragsdaten
# ?, Rentenbezugsmitteilungen
# ?, Finanzämter
# ?