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Die Homeoffice-Pauschale wird, wie andere Werbungskosten wie z. B. Weiterbildungskosten und Kosten für Arbeitskleidung, auf den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro angerechnet.
Unterstützung für Gastronomie und Kurzarbeiter
Im Gastronomiebereich beläuft sich die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 auf 7 statt 19 Prozent (Getränke sind von der Steuersenkung ausgenommen).
Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld werden in Höhe von bis zu 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt bis Ende 2021 steuerfrei gestellt.
Sonderleistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie bleiben im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 bis zur Höhe von 1.500 Euro steuerfrei.

Datum: 2020-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/das-jahr-2021-bringt-verbesserungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-firmen-und-familien;
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