1. +++ (SEM)
Das Gesetz erweitert die Fachkompetenzen des Rettungsdienst-personals, da die Anforderungen an die Fachkräfte gestiegen sind.
Die Ausbildung führt zu einem nicht-ärztlichen Beruf im Rettungsdienst auf hohem Niveau.
Mittelfristig wird der Beruf der Rettungsassistentin bzw. des Rettungsassistenten durch das neue Berufsbild abgelöst.
* Um die neue Ausbildung in Landesrecht umzusetzen, musste unter anderem das Rettungsgesetz NRW novelliert werden und ist seit April 2015 in Kraft.
Weitere notwendige Voraussetzungen, die das Land geschaffen hat: + Anpassung Zuständigkeitsverordnung Heilberufe + Veröffentlichung Ausführungsbestimmungen Teil I (Ergänzungsausbildung für Rettungsassistentinnen und -assistenten) und Teil II (Vollausbildung) + Sicherung der Ausbildungsfinanzierung, in dem eine Lösung mit Kostenträgern und kommunalen Spitzenverbänden erzielt wurde
Datum: 2015-09-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-ausbildung-zum-notfallsanitaeter-muss-schnell-beginnen;
Themen: Rettungswesen
# ?, neue Ausbildung
# ?, Rahmenlehrplan für Ausbildung
# ?, Rettungsassistentin
# ?, gesetzliche Novellierungen
# ?, neues Berufsbild
# ?, neues Diskussionsforum
# ?, verordnungsrechtliche Anpassungen
# ?, werdende Gesellschaft
# ?, zukunftsfähige bedarfsgerechte Versorgung
# ?
2. ++ (IR)
Auf eine weitere Initiative Heinz Fennekolds geht die Gründung einer Schule für Sanitätshelfer:innen des ASB zurück, die noch um die Ausbildung von Rettungshelfer:innen sowie Rettungssanitäter:innen, Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten bzw. Praxisanleiter:innen erweitert wurde.
Datum: 2013-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stellvertretende-ministerpraesidentin-sylvia-loehrmann-verleiht-den-verdienstorden;
Themen: Van
# ?, Haus Neuland
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# ?, aktives jüdische Gemeindeleben
# ?, ehemaliger Erftkreis
# ?, reibungslose Integration
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# ?