1. +++ (SEM)

Das Gesetz erweitert die Fachkompetenzen des Rettungsdienst-personals, da die Anforderungen an die Fachkräfte gestiegen sind.
Die Ausbildung führt zu einem nicht-ärztlichen Beruf im Rettungsdienst auf hohem Niveau.
Mittelfristig wird der Beruf der Rettungsassistentin bzw. des Rettungsassistenten durch das neue Berufsbild abgelöst.
* Um die neue Ausbildung in Landesrecht umzusetzen, musste unter anderem das Rettungsgesetz NRW novelliert werden und ist seit April 2015 in Kraft.
Weitere notwendige Voraussetzungen, die das Land geschaffen hat: + Anpassung Zuständigkeitsverordnung Heilberufe + Veröffentlichung Ausführungsbestimmungen Teil I (Ergänzungsausbildung für Rettungsassistentinnen und -assistenten) und Teil II (Vollausbildung) + Sicherung der Ausbildungsfinanzierung, in dem eine Lösung mit Kostenträgern und kommunalen Spitzenverbänden erzielt wurde

Datum: 2015-09-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-ausbildung-zum-notfallsanitaeter-muss-schnell-beginnen;
Themen: Rettungswesen # ?, neue Ausbildung # ?, Rahmenlehrplan für Ausbildung # ?, Rettungsassistentin # ?, gesetzliche Novellierungen # ?, neues Berufsbild # ?, neues Diskussionsforum # ?, verordnungsrechtliche Anpassungen # ?, werdende Gesellschaft # ?, zukunftsfähige bedarfsgerechte Versorgung # ?

2. ++ (IR)

Auf eine weitere Initiative Heinz Fennekolds geht die Gründung einer Schule für Sanitätshelfer:innen des ASB zurück, die noch um die Ausbildung von Rettungshelfer:innen sowie Rettungssanitäter:innen, Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten bzw. Praxisanleiter:innen erweitert wurde.

Datum: 2013-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/stellvertretende-ministerpraesidentin-sylvia-loehrmann-verleiht-den-verdienstorden;
Themen: Van # ?, Haus Neuland # ?, Naziherrschaft # ?, Landesorden # ?, Ehrenmann # ?, Familienvermögen # ?, aktives jüdische Gemeindeleben # ?, ehemaliger Erftkreis # ?, reibungslose Integration # ?, Fonds # ?