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Ressorts ohne nachgeordnete Behörden, wie etwa das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, weisen naturgemäß geringere Bewerbungszahlen auf, da sie ausschließlich externe Neueinstellungen berücksichtigen können.
Die Datenerhebung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach einheitlichen Kriterien.
Als Neueinstellungen gelten neu begründete Arbeitsverhältnisse, Ernennungen in Beamtenverhältnisse sowie erstmalige Berufungen in Richterverhältnisse.
Nicht berücksichtigt werden Ausbildungsverhältnisse, Praktika und Umwandlungen bestehender Arbeitsverhältnisse.

Datum: 2025-10-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/inklusion-der-landesverwaltung-mehr-ressorts-erfuellen-fuenf-prozent-ziel-bei;
Themen: Landesverwaltung # ?, Ressorts # ?, Beamtenverhältnisse # ?, Einstellungsquote von Menschen # ?, Fünfprozentziel # ?, Justizvollzugsdienst # ?, Lehrereinstellungsverfahren # ?, Richterverhältnisse # ?, begründete Arbeitsverhältnisse # ?, bestehende Arbeitsverhältnisse # ?