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Hinzu kommen regelmäßige Untersuchungen in den Beständen im Sperrbezirk.
Darüber hinaus wird die Aufstallung nunmehr auch weiträumig um die Fundorte des toten Wildgeflügels und in Gebieten mit hoher Geflügeldichte angeordnet.
Bereits am vorigen Montag (14.11.) hatte das Umweltministerium erste Präventionsmaßnahmen eingeleitet und unter anderem die Stallpflicht in Risikoregionen in 16 Kommunen und Kreisen veranlasst.
Zudem wurden am Mittwoch landesweit die zuständigen Behörden angewiesen, Genehmigungen für Geflügelschauen in NRW zurückzunehmen und keine neuen auszustellen.
Durch diese Maßnahme soll die Wahrscheinlichkeit einer Virus-Ausbreitung begrenzt werden.

Datum: 2016-11-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/erster-fall-von-wildvogelpest-nrw;
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