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Die Landesregierung NRW hat bei der Definition einer nachhaltigen Kapitalanlage sowohl ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance - ESG) als auch gezielt Ausschlusskriterien berücksichtigt.
In den Anlagerichtlinien wird Nachhaltigkeit ab jetzt als ökonomischer Erfolgsfaktor betrachtet.
Die Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts, gemessen an der Qualität der Leistungen auf ökologischem oder sozialem Gebiet sowie im Bereich der Unternehmensführung (Environment, Social, Governance - ESG), hat Auswirkungen auf das Risiko-Rendite-Profil der Kapitalanlage.
Somit wird eine nicht-nachhaltige Anlage im Gegensatz zu einer vergleichbaren nachhaltigen Anlage mit einem erhöhten Risikoprofil bewertet und würde daher nicht in die Anlageüberlegungen miteinbezogen werden.
Mehr Informationen inkl. der neuen Anlagerichtlinien unter: http://url.nrw/Anlagerichtlinien

Datum: 2017-05-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pensionsfonds-des-landes-nordrhein-westfalen-investiert-kuenftig-nachhaltig-und;
Themen: Anlageentscheidung # ?, Rahmen der Beurteilung # ?, neue Anlagerichtlinien # ?, Rentabilität # ?, Aspekt der Nachhaltigkeit # ?, Anlageüberlegungen # ?, Ausschlußkriterien # ?, Risikorenditeprofil der Kapitalanlage # ?, rentables Anlagenmanagement # ?, ökologisches Gebiet # ?