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"Gestern sind wir diesem Ziel für Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der beteiligten Wirtschaft einen großen Schritt nähergekommen und haben klare Zeichen gesetzt."
Es wurde Folgendes vereinbart: Künftig werden die Veterinärämter in Nordrhein-Westfalen Tiertransporte in Drittländer nur dann abfertigen, wenn validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen.
Zudem muss es der zuständigen Behörde vor Transportbeginn ermöglicht werden den Routenverlauf und weitere tierschutzrelevante Parameter elektronisch über GPS stichprobenartig zu überwachen.
Die Agrarministerkonferenz hatte bereits im April 2018 in Münster gefordert, den Tierschutz beim Export weiter zu verbessern.
Konkret wurde der Bund aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür stark zu machen, den Export von Schlachttieren in Drittländer generell zu untersagen.
Datum: 2019-03-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/rechtssichere-und-tierschutzgerechte-tiertransporte-aus-nordrhein-westfalen;
Themen: Drittländer
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