1. +++ (SEM)

"Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den Public-Viewing-Veranstaltungen war während der letzten Fußball-Weltmeisterschaft ein großer Erfolg.
Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der Europameisterschaft in Frankreich ermöglichen.
Das Ruhebedürfnis der Anwohner darf dabei aber nicht unter den Tisch fallen, besonders bei späten Spielen und an Werktagen", sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel.
Der gemeinsame Erlass mit dem Innenministerium und Sportministerium regelt, was beim Public Viewing möglich ist: Welche Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22.00 Uhr gemacht werden können und wie das Ruhebedürfnis der Anwohner ausreichend berücksichtigt wird.
Der Gebrauch lauter Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollte bei diesen Veranstaltungen allerdings unterbleiben.

Datum: 2016-03-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fussball-europameisterschaft-2016-umweltministerium-macht-den-weg-frei-fuer-public;
Themen: sportliche Großereignisse # ?, Großbildleinwände # ?, grünes Licht # ?, Übertragung # ?, erlaubtes Publicviewing # ?, Public Viewing # ?, Ruhebedürfnis # ?, Vergangenheit # ?, Europameisterschaft in Frankreich # ?, letzte Fußballweltmeisterschaft # ?

2. +++ (SEM)

Zugleich haben aber auch die Anwohner ein Anrecht auf Ruhe, besonders bei späteren Spielen an Werktagen", sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking.
Der gemeinsame Erlass mit der Staatskanzlei erläutert die Möglichkeiten, von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen und für das Fußballschauen auf Großbildleinwänden im öffentlichen Raum entsprechende Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22 Uhr zu erteilen.
Dabei muss das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden.
Laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollten bei den Veranstaltungen allerdings ausgeschlossen werden.
Ministerin Schulze Föcking: "Bei aller Begeisterung für den Sport müssen wir daraufhin weisen, dass von diesen Fan-Artikeln Lärmbelastungen ausgehen, die gesundheitsgefährdend für Mitmenschen sein und sogar Notfalldurchsagen übertönen können.

Datum: 2018-03-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fussball-weltmeisterschaft-2018-public-viewing-ist-auch-nach-2200-uhr-erlaubt;
Themen: Public Viewing # ?, öffentliche Plätze # ?, Fanartikel # ?, Großbildleinwände # ?, Gemeinden # ?, Anwohner # ?, öffentlicher Raum # ?, Umweltministerium # ?, Städte # ?, Fußballschauen # ?

3. +++ (SEM)

So soll Kinderlärm beim Sport nicht mehr nach dem Immissionsschutzrecht beurteilt werden, ähnlich wie bei Kitas und Spielplätzen.
Der Vereinssport von Kindern solle vielmehr auch in Ruhezeiten uneingeschränkt stattfinden können.
Auch beim Vereinssport für Jugendliche solle für die Kommunen mehr Flexibilität geschaffen werden, unter Abwägung der Ruhebedürfnisse der Anwohner.
Anlässlich des Besuches von DFB-Generalsekretär Helmut Sandrock, der die Länder über den Stand der internen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Skandal um die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 informierte, formulierten die Länder ihre Forderung nach vollständiger Aufklärung.
Der Deutsche Fußballbund benötige dringend "moderne Transparenzregeln und Good Governance Methoden".

Datum: 2015-11-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-kampmann-eine-starke-unterstuetzung-fuer-die-sportentwicklung;
Themen: paralympische Spiele # ?, Sportministerkonferenz # ?, einmütiger Beschluss # ?, vollständige Aufklärung # ?, starke Unterstützung # ?, Olympiabewerbung # ?, Ausschlüsse # ?, Belegung von Sporthallen # ?, Gastgeber des Sportereignisses # ?, Ruhebedürfnisse # ?