1. +++ (SEM)

Ab 1. Januar 2018 dann auf 0,5.
Zu den gleichen Zeitpunkten sinkt die Anrechnungsquote für Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 1,3 über 1,0 auf 0,7.
Für Plätze im Ruhe-Modus ist im Gesetzesentwurf ein Faktor von 0,1 vorgesehen.
"Das Engagement der Kommunen belohnen wir also weiterhin", betonte Jäger.

Datum: 2016-10-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ab-2017-bekommen-nrw-kommunen-monatlich-866-euro-pro-fluechtling;
Themen: NRW-Kommunen # ?, Erstaufnahmeeinrichtungen # ?, Flüchtling # ?, Gesetzentwurf # ?, Kabinett # ?, Anrechnungsquoten # ?, Ruhemodus # ?, alte Anrechnungsregeln # ?, personenscharfe Auszahlung # ?, zeitliche Wünsche # ?