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"Wir versetzen unsere Kommunen damit in die Lage, das eigentlich nachrangige Landesförderprogramm unmittelbar in Anspruch nehmen zu können, ohne zuerst einen chancenlosen, aber zeitaufwändigen Antrag beim Bund stellen zu müssen", sagte Minister Duin.
Ausbauvorhaben für die hochleistungsfähige Breitbandversorgung von Unternehmen können ab sofort bei den zuständigen Bezirksregierungen zur RWP-Förderung angemeldet werden.
Wie bei der Bundesförderung gilt beim RWP-Programm, dass sowohl Deckungslücken als auch Projekte im Betreibermodell gefördert werden.
Der Fördersatz liegt im RWP-Programm in der Regel bei 60 Prozent der unrentierlichen Kosten.
Er kann sich auf 80 Prozent erhöhen, wenn die Vorhaben in interkommunaler Zusammenarbeit - mindestens auf Ebene eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt - realisiert werden.

Datum: 2016-05-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-beschleunigt-die-foerderung-des-breitbandausbaus-gewerbegebieten;
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