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So gibt es in der Europäischen Union noch keine einheitliche Praxis bezüglich der Saatgut-Untersuchung auf GVO-Anteile.
In Deutschland erfolgen Saatgutüberprüfungen auf gentechnisch veränderte Anteile nach klaren Vorgaben des Gentechnikgesetzes und einheitlichen Methoden.
Nordrhein-Westfalen untersucht regelmäßig zehn Prozent der in Nordrhein-Westfalen zur Anerkennung vorgestellten Rapssaatgut-Partien parallel zur Saatgutanerkennung, bevor das Saatgut auf den Markt kommt.
So kann vermieden werden, dass verunreinigtes Saatgut ausgesät wird.
Zuständig für die Gentechniküberwachung in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen.

Datum: 2018-12-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/spuren-von-gentechnisch-verunreinigtem-raps-saatgut-nachgewiesen;
Themen: Saatgutuntersuchungen # ?, argentinische Ausgangspartie # ?, europaweite Harmonisierung # ?, Endabnehmer in Nordrhein-Westfalen # ?, Ermittlungsstand # ?, Gvo-Anteile # ?, Hybridsaatgut # ?, Rapslinie # ?, Saatgutanerkennung # ?, Sack # ?