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Der NRW-Sozialminister kritisierte den Umstand, dass es den Betroffenen im Einzelfall immer noch schwer fällt, den juristisch "wasserfesten" Beweis für einen Zusammenhang zwischen Erkrankung und Berufstätigkeit zu erbringen.
Schmeltzer forderte daher Erleichterungen bei der Beweisführung: In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei der Insolvenz von Unternehmen, wenn die beweisbringenden Unterlagen im Betrieb nicht oder nicht mehr verfügbar sind, sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch mit einer eidesstattlichen Versicherung Berufskrankheiten anerkannt bekommen.
Zudem soll nach Schmeltzers Vorstellungen auch der Sachverständigenbeirat reformiert werden, der - derzeit noch auf ehrenamtlicher Basis tätig - quasi rechtsverbindliche Festlegungen zum Berufskrankheitenrecht mit weitreichenden Folgen für die Versicherten trifft.
"Durch gemeinsame Anstrengungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sowie der Unfallversicherungsträger kann dies mit Sicherheit gelingen", zeigte sich der Sozialminister zuversichtlich.
Das Ministerium führt bereits seit geraumer Zeit Expertengespräche zum Reformbedarf.

Datum: 2016-04-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-mahnt-reformen-im-berufskrankheitenrecht;
Themen: Berufskrankheitenrecht # ?, Reformen # ?, Welttag # ?, Arbeitsplatz # ?, Sachverständigenbeirat # ?, eidesstattliche Erklärung # ?, eidesstattliche Versicherung # ?, nächste Arbeitskonferenz # ?, rechtsverbindliche Festlegungen # ?, sogenannte Berufskrankheitenliste # ?