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5. November 2021
Für viele Unternehmen in den Flutgebieten ist der Wiederaufbau in vollem Gange.
Seit 17. September können Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige rein digital nach einer Beratung durch die Kammern und auf Basis eines Sachverständigengutachtens Anträge auf Aufbauhilfe stellen.
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Für viele Unternehmen in den Flutgebieten ist der Wiederaufbau in vollem Gange.
Datum: 2021-11-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aufbauhilfe-fuer-unternehmen-weiter-vereinfacht;
Themen: Sachverständigengutachten
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