1. +++ (SEM)
Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für den G9 Belastungsausgleich beschlossen.
Auf Grundlage dieses Gesetzes wird das Land den kommunalen Schulträgern die Kosten erstatten, die ihnen durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) entstehen.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt dabei sowohl die investiven Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch wiederkehrende Sachkosten etwa für Lernmittel oder Schülerfahrkosten.
Staatssekretär Mathias Richter erklärte: "Durch die vom Land beschlossene Umstellung auf G9 entstehen den kommunalen Schulträgern zusätzliche Kosten.
Die Landesregierung hat von vorneherein keinen Zweifel daran gelassen, dass das Land zu seiner Verantwortung steht und die Kosten für die Umstellung auf G9 übernimmt.
Datum: 2019-01-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-belastungsausgleich-fuer-g9;
Themen: kommunale Schulträger
# ?, Schulräume
# ?, Schülerfahrkosten
# ?, finanzieller Ausgleich
# ?, Lernmittel
# ?, Kabinett
# ?, Umstellung
# ?, Belastungsausgleich des Gesetzes
# ?, Kostenblock des Belastungsausgleichs
# ?, dauerhafte Sachkosten
# ?
2. +++ (SEM)
"
Das gestern beschlossene Belastungsausgleichgesetz G9 ist neben dem G9-Gesetz die zweite tragende gesetzliche Säule der großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung.
Es berücksichtigt sowohl einmalige investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch jährlich wiederkehrende Kosten etwa für Lernmittel und Schülerfahrkosten.
Für die investiven Kosten wird das Land den Kommunen von 2022 bis 2026 insgesamt rund 518 Millionen Euro erstatten.
Auch die schulfachliche Umsetzung des neuen G9 habe breite Zustimmung gefunden, betonte Ministerin Gebauer: "Bei der inhaltlichen Ausgestaltung haben wir eng und vertrauensvoll mit den Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden zusammengearbeitet.
Datum: 2019-06-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/letzter-baustein-fuer-das-neue-g9-belastungsausgleichsgesetz-beschlossen;
Themen: Gesetz für G9belastungsausgleich
# ?, Prüfungsordnung
# ?, Ruhe
# ?, Gymnasien
# ?, ausgewogene Stundentafel
# ?, bildungspolitische Reformen
# ?, politischer Streit
# ?, wiederkehrende Kosten
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, Gymnasium
# ?
3. +++ (SEM)
Von der Sanierung und Modernisierung unserer Schulen über Umbauten für die Inklusion bis hin zur digitalen Ausstattung ist diese Landesregierung den Schulträgern ein verlässlicher Partner.
"
Durch das Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichgesetz G9) erhalten die kommunalen Schulträger für die Umstellung auf G9 vom Land einen finanziellen Ausgleich sowohl für investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch für wiederkehrende Sachkosten wie zum Beispiel Lernmittel oder Schülerfahrkosten.
Auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Land die erste Ausgleichszahlung für die investiven Kosten zur Schaffung und Ausstattung von Schulraum in Höhe von 51,8 Millionen Euro für das Jahr 2022 an die kommunalen Schulträger geleistet.
Insgesamt ist für die investiven Kosten an öffentlichen Schulen in den Jahren 2022 bis 2026 ein finanzieller Ausgleich von 518 Millionen Euro vorgesehen, der in fünf jährlich aufeinanderfolgenden Teilbeträgen geleistet wird.
Datum: 2022-03-01;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-sind-den-schultraegern-ein-verlaesslicher-partner;
Themen: kommunale Schulträger
# ?, G9belastungsausgleich
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# ?
4. +++ (SEM)
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1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen
Refinanzierung von Schülerfahrkosten für Schüler mit Behinderungen an Ersatzschulen - Ministerium stellt Rechtslage klar
11. September 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Datum: 2012-09-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/refinanzierung-von-schuelerfahrkosten-fuer-schueler-mit-behinderungen-ersatzschulen;
Themen: Ersatzschulträger
# ?, Nachfragen der Bezirksregierung
# ?, sogenannter Schülerspezialverkehr
# ?, Verfahrensweise
# ?, Beunruhigung
# ?, Behinderungen
# ?, Verunsicherung
# ?, Ersatzschulen
# ?, Eltern
# ?, Schülerfahrkostenverordnung
# ?
5. +++ (SEM)
In einem Schulträgeransatz kommen die Gutachter zu einmaligen Bau- und Ausstattungskosten in Höhe von 518 Millionen Euro.
Insgesamt rechnet das Gutachten mit einem zusätzlichen Raumbedarf von rund 1.000 Unterrichtsräumen.
Neben diesen einmaligen Kosten fallen in diesem Ansatz jährlich wiederkehrende Kosten der Schulträger an, beispielsweise für Lernmittel, Schülerfahrkosten, Betriebs- und Unterhaltungsaufwand sowie nicht lehrendes Personal (beispielsweise in Schulsekretariaten und Hausmeisterdiensten).
Hierfür haben die Gutachter jährliche Kosten in Höhe von rund 31 Millionen Euro ermittelt.
Die kommunalen Schulträger sind mit dem im Schuljahr 2012/2013 (letzter Jahrgang des "alten G 9") vorhandenen Schulplatzangebot in unterschiedlicher Weise verfahren.
Datum: 2018-05-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulministerium-stellt-gutachten-zur-kostenfolgeabschaetzung-im-landtag-vor;
Themen: öffentliche Gymnasien
# ?, Rahmen der Wiedereinführung
# ?, Gutachter
# ?, Landtag von Nordrhein-Westfalen
# ?, Schulministerium
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# ?, Baukosten
# ?, Schule
# ?, Bildung
# ?
6. ++ (IR)
Mit dem Belastungsausgleich sollen die inklusionsbedingten Mehraufwendungen der Schulträger im Bereich der Sachkosten (zusätzlicher Raumbedarf, Herstellung von Barrierefreiheit, Zusatzbedarf bei der Schülerbeförderung und für die Bereitstellung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel) ausgeglichen werden.
Das umfasst die einmaligen Investitionen für die Schaffung und Ausstattung von zusätzlichem Schulraum sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten zum Beispiel für Schülerfahrtkosten und Lernmittel.
Datum: 2024-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-das-land-ist-ein-verlaesslicher-partner-der-kommunen;
Themen: Inklusionspauschale
# ?, Rückkehr von G9
# ?, Inklusionsfördergesetz
# ?, Gymnasien
# ?, Belastungsausgleichsgesetz
# ?, Partner von Kommunen
# ?, Ausgleichszahlungen
# ?, Grundlage des Inklusionsfördergesetzes
# ?, Inklusionsmittel
# ?, Schülerfahrtkosten
# ?
7. ++ (IR)
Mit den Fördermitteln des Landes können die Schulen im Ruhrgebiet ihren Schülerinnen und Schülern zusätzliche kulturelle Erlebnisse ermöglichen.
Die Summe in Höhe von je maximal 3000 Euro kann zum Beispiel für die Finanzierung von Honoraren, Kosten für Materialien, Eintrittsgeldern und Fahrtkosten eingesetzt werden.
Datum: 2021-12-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-kulturelle-vielfalt-des-ruhrgebiets-fuer-das-schulische-lernen;
Themen: Ruhrkonferenz
# ?, Schulen in Ruhrgebiet
# ?, Projektfonds
# ?, kulturelle Bildungsprojekte
# ?, schulisches Lernen
# ?, Bildungspartner
# ?, Chancenregion
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# ?, Kultureinrichtungen
# ?, Filmwerkstätten
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