Treffer: 1 Antwortzeit: 1,42 s Suchanfrage: Schülerfahrkostenverordnungneue Suche Unbekannt: Schülerfahrkostenverordnung.
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Hintergrund war die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für einen vom Ersatzschulträger eingerichteten Schülerspezialverkehr vom Land refinanziert werden.
Im konkreten Fall ging es insbesondere um Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, denen im individuellen Einzelfall die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.
Schulministerin Sylvia Löhrmann stellt klar: "Die Sorgen der Eltern und Ersatzschulträger sind unbegründet: Entscheidet sich ein Ersatzschulträger dazu, nach Maßgabe der Schülerfahrkostenverordnung Schülerfahrkosten zu übernehmen, trägt das Land die daraus resultierenden Kosten."
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505 oder -3506.