1. +++ (SEM)

Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken erhalten fünf Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 35, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg Tel.: 02931-82-0 E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).

Datum: 2012-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-2;
Themen: Flughafen Dortmund # ?, Lärmschutzbereich # ?, Rechtsverordnung # ?, Lärmschutzzonen # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, Fluglärmgesetz # ?, Nachtschutzzone # ?, passiver Schallschutz # ?, Fluglärmschutzgesetz # ?

2. +++ (SEM)

Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, erhalten fünf Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Detmold - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Detmold Dezernat 35 Leopoldstraße 15 32756 Detmold Telefon: 05231/71-0 Telefax: 05231/71-1295 E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de Internet: www.bezreg-detmold.nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).

Datum: 2012-12-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-3;
Themen: Flughafen Paderborn # ?, Lärmschutzbereich # ?, Rechtsverordnung # ?, Nachtschutzzone # ?, Flughafen Münster # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, passiver Schallschutz # ?, Fluglärmschutzgesetz # ?, Ansprüche # ?

3. +++ (SEM)

Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, erhalten fünf Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Köln - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, Zeughausstr.
2-10, 50667 Köln Telefon 0221-147-0 E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum: 2013-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-4;
Themen: Lärmschutzbereich # ?, Nachtschutzzone # ?, Rechtsverordnung # ?, passiver Schallschutz # ?, 2 Flugplätze # ?, Tagschutzzone # ?, Bauverbote # ?, Belüftungseinrichtungen # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, Flughafenbetreiber # ?

4. +++ (SEM)

Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken erhalten 5 Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Köln - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, Zeughausstr.
2-10, 50667 Köln Tel.: 0221-147-0 E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum: 2013-11-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-5;
Themen: Lärmschutzbereich # ?, Nachtschutzzone # ?, Rechtsverordnung # ?, 2 Flugplätze # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, passiver Schallschutz # ?, Fluglärmschutzgesetz # ?, Flughafen Dortmund # ?, Lärmbelastung # ?

5. +++ (SEM)

Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, erhalten 5 Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 35, Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Telefon 0211-475-0 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Raphaela Hensch, Telefon 0211 4566-748 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.

Datum: 2013-12-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-6;
Themen: Fluglärmschutzgesetz # ?, Rechtsverordnung # ?, Lärmschutzbereiche # ?, Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes # ?, militärische Flugplätze # ?, zivile Flugplätze # ?, ziviler letzte Flughafen # ?, Bauverbote # ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung # ?, Nachtschutzzone # ?

6. +++ (SEM)

Dafür ist bei jedem Bau einer Klinik Sorge zu tragen.
Die vom Land ausgewählte Fläche bietet für entsprechende Schutzmaßnahmen genügend Raum.
Diese Schallschutzmaßnahmen kommen dann sogar dem Wohngebiet zugute.

Datum: 2017-03-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-gericht-bestaetigt-standortauswahl-fuer-massregelvollzugsklinik;
Themen: Standortauswahl # ?, Gericht # ?, Maßregelvollzugsklinik in Lünen # ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen # ?, Verantwortliche # ?, Lärmimmissionen # ?, Lärmkonflikte # ?, Maßregelvollzugsklinik in Dortmund # ?, Schallschutzmaßnahmen # ?, Sinn der Sache # ?