1. +++ (SEM)
Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken erhalten fünf Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 35, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg Tel.: 02931-82-0 E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).
Datum: 2012-09-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-2;
Themen: Flughafen Dortmund
# ?, Lärmschutzbereich
# ?, Rechtsverordnung
# ?, Lärmschutzzonen
# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, Fluglärmgesetz
# ?, Nachtschutzzone
# ?, passiver Schallschutz
# ?, Fluglärmschutzgesetz
# ?
2. +++ (SEM)
Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, erhalten fünf Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Detmold - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Detmold Dezernat 35 Leopoldstraße 15 32756 Detmold Telefon: 05231/71-0 Telefax: 05231/71-1295 E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de Internet: www.bezreg-detmold.nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-719 (Wilhelm Deitermann).
Datum: 2012-12-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-3;
Themen: Flughafen Paderborn
# ?, Lärmschutzbereich
# ?, Rechtsverordnung
# ?, Nachtschutzzone
# ?, Flughafen Münster
# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, passiver Schallschutz
# ?, Fluglärmschutzgesetz
# ?, Ansprüche
# ?
3. +++ (SEM)
Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, erhalten fünf Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Köln - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, Zeughausstr.
2-10, 50667 Köln Telefon 0221-147-0 E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de
Datum: 2013-06-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-4;
Themen: Lärmschutzbereich
# ?, Nachtschutzzone
# ?, Rechtsverordnung
# ?, passiver Schallschutz
# ?, 2 Flugplätze
# ?, Tagschutzzone
# ?, Bauverbote
# ?, Belüftungseinrichtungen
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, Flughafenbetreiber
# ?
4. +++ (SEM)
Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken erhalten 5 Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Köln - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, Zeughausstr.
2-10, 50667 Köln Tel.: 0221-147-0 E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de
Datum: 2013-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-5;
Themen: Lärmschutzbereich
# ?, Nachtschutzzone
# ?, Rechtsverordnung
# ?, 2 Flugplätze
# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, passiver Schallschutz
# ?, Fluglärmschutzgesetz
# ?, Flughafen Dortmund
# ?, Lärmbelastung
# ?
5. +++ (SEM)
Eigentümer von weniger stark betroffenen, aber im Lärmschutzbereich liegenden Grundstücken, erhalten 5 Jahre später einen entsprechenden Anspruch.
Die betroffenen Eigentümer können sich bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 35 - erkundigen, ob ihr Grundstück in einer Lärmschutzzone liegt und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Dort werden auch die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bearbeitet.
Kontakt: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 35, Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Telefon 0211-475-0 E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Raphaela Hensch, Telefon 0211 4566-748 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.
Datum: 2013-12-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-erlaesst-rechtsverordnung-ueber-schallschutz-und-bauverbote-am-6;
Themen: Fluglärmschutzgesetz
# ?, Rechtsverordnung
# ?, Lärmschutzbereiche
# ?, Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes
# ?, militärische Flugplätze
# ?, zivile Flugplätze
# ?, ziviler letzte Flughafen
# ?, Bauverbote
# ?, Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
# ?, Nachtschutzzone
# ?
6. +++ (SEM)
Dafür ist bei jedem Bau einer Klinik Sorge zu tragen.
Die vom Land ausgewählte Fläche bietet für entsprechende Schutzmaßnahmen genügend Raum.
Diese Schallschutzmaßnahmen kommen dann sogar dem Wohngebiet zugute.
Datum: 2017-03-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-gericht-bestaetigt-standortauswahl-fuer-massregelvollzugsklinik;
Themen: Standortauswahl
# ?, Gericht
# ?, Maßregelvollzugsklinik in Lünen
# ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
# ?, Verantwortliche
# ?, Lärmimmissionen
# ?, Lärmkonflikte
# ?, Maßregelvollzugsklinik in Dortmund
# ?, Schallschutzmaßnahmen
# ?, Sinn der Sache
# ?