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Auch seine Aufgaben als Ombudsmann für alle vom Strafvollzug Betroffenen wird er damit fortsetzen.
Er wird im Wege der Selbstbefassung tätig und kann von den Justizvollzugsbehörden mündliche und schriftliche Auskünfte einholen, verfügt über ein Zutrittsrecht zu den Vollzugseinrichtungen des Landes und kann in dieser Funktion Akteneinsicht nehmen.
Neben der Beratungs- und Schlichtungsfunktion trägt er zudem mit seiner Öffentlichkeitsarbeit zur sachgerechten Unterrichtung der Bevölkerung bei.
Professor Dr. Michael Kubink wurde 1964 in Köln geboren.
Er war von 1994 bis 2001 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität zu Köln.
Datum: 2022-10-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-erneute-uebertragung-der-aufgaben-des;
Themen: Justizvollzugsbeauftragte von Nordrhein-Westfalen
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