1. +++ (SEM)
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: "Gerne hätten wir nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte Rechtsklarheit gehabt.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es geboten, Berufung gegen die Urteile einzulegen.
Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Ausgangs- und Schlussbescheide.
Eine mögliche daraus resultierende Ungleichbehandlung wollen wir durch eine Berufungsentscheidung vermeiden.
"
Datum: 2022-10-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-legt-berufung-gegen-soforthilfe-urteile-ein;
Themen: Verwaltungsgerichte
# ?, Berufungsentscheidung
# ?, Soforthilfe-Urteile
# ?, Schlussbescheide
# ?, Oberverwaltungsgericht Münster
# ?, Ausgangsbescheide
# ?, Bedeutung der Sache
# ?, Liquiditätsprüfung
# ?, Maßstab des Liquiditätsengpasses
# ?, Zahlungsmoratorium
# ?
2. +++ (SEM)
"
Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein.
Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind - gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde - aufrechterhalten werden.
Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation.
Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den erstinstanzlichen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (Az.: 20 K 7488/20, 20 K 393/22, 20 K 217/21), Köln (Az.: 16 K 125/22, 16 K 499/22, 16 K 406/22, 16 K 505/22, 16 K 127/22, 16 K 412/22) und Gelsenkirchen (Az.: 19 K 317/22, 19 K 297/22) zu Schlussbescheiden in der NRW-Soforthilfe 2020.
Datum: 2023-03-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30;
Themen: Rückzahlungsfrist
# ?, Rückzahlung der Soforthilfe
# ?, Antragstellende
# ?, Unternehmerinnen
# ?, Soforthilfe-Empfängerinnen
# ?, Kabinettbeschluss
# ?, Soloselbstständige
# ?, Klage
# ?, Bewilligungsvoraussetzungen
# ?, Fälle einer Überkompensation
# ?
3. ++ (IR)
In der NRW-Soforthilfe 2020 sind derzeit rund 1.600 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen anhängig, die eine durch Schlussbescheid des Landes ergangene Rückzahlungsaufforderung der NRW-Soforthilfe zum Gegenstand haben.
Datum: 2023-03-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-begruesst-schnelle-entscheidung-des-oberverwaltungsgerichts-muenster-zur-nrw;
Themen: Oberverwaltungsgericht Münster
# ?, Berufung
# ?, Urteile
# ?, Gegenstand des Verfahrens
# ?, Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe
# ?, Rechtsklarheit für Verfahren
# ?, Revision des Bundesverwaltungsgerichts
# ?, Rückforderung
# ?, andere Soforthilfe-Empfängerinnen
# ?, schnelle Gerichtsentscheidung
# ?