1. +++ (SEM)
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Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt.
Für Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet das, dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist.
Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen.
Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.
Datum: 2021-03-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-vorsichtige;
Themen: Kundin
# ?, Beschlüsse der Beratung
# ?, Schreibwarengeschäfte
# ?, stabile 7-Tage-Inzidenz
# ?, Öffnungsschritte eines Konzepts
# ?, Blumengeschäfte
# ?, Mutationen
# ?, Kunde
# ?, Buchhandlungen
# ?, Gartenmärkte
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2. ++ (IR)
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.
Datum: 2021-03-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-ovg-urteil-konsequent-um;
Themen: Außervollzugsetzung von Beschränkungen
# ?, Oberverwaltungsgericht
# ?, OVG-Urteil
# ?, Personenbegrenzung
# ?, Kundin
# ?, Einzelhandel
# ?, Kunde
# ?, Geschäfte
# ?, Gericht
# ?, Gleichheitsgründe
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