1. +++ (SEM)
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot für Schülerinnen und Schüler.
Das heißt: Es ist nicht erlaubt, die Schulferien künstlich zu verlängern.
Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, das die zuständige Schulaufsichtsbehörde u.a. auch unter Berücksichtigung der durch die Frühbuchung erzielten Einsparungen festsetzt.
"
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Ferientermine:index.html
Datum: 2013-07-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-ferienregelung-nordrhein-westfalen-schulferien-duerfen-nicht-kuenstlich;
Themen: Schulferien
# ?, Sommerferientermine
# ?, restliche Ferienzeiten
# ?, andere Ressorts
# ?, Ferienzeit
# ?, Festlegung
# ?, Ausgleich
# ?, Kultusministerkonferenz
# ?, Länder
# ?, Ferienregelung
# ?
2. +++ (SEM)
Auf diese Weise konnten seither bereits 1.266 befristete Einstellungen in den nordrhein-westfälischen Schuldienst erfolgen, davon 102 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit (Stand: 9. Februar 2023).
Die Zuweisung eines Schulplatzes für schulpflichtige Kinder und Jugendliche erfolgt in einem abgestimmten und zeitnahen Verfahren durch die zuständigen staatlichen Schulämter in der Regel nach vorheriger Beratung durch das örtliche Kommunale Integrationszentrum (KI), das in einem Beratungsgespräch auf die individuelle Bildungsbiographie der ankommenden Kinder und Jugendlichen eingeht.
Die vergangenen Monate zeigen deutlich, dass es gemeinsam mit Schulträgern, Schulen und Schulaufsichtsbehörden gelungen ist, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die noch keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, spürbar und kontinuierlich zu verringern.
Mit Stand vom 15. Februar 2023 konnte nach erfolgtem Beratungsgespräch insgesamt 537 neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine noch kein Schulplatz vermittelt werden (Vergleichszahlen: 668 am 30. Januar, 721 am 30. November, 1.058 am 31. Oktober, 1.395 am 30. September, 2.159 am 30. August).
Zudem warteten 310 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine noch auf ein Beratungsgespräch (Vergleichszahlen: 350 am 30. Januar, 393 am 30. November, 480 am 31. Oktober, 609 am 30. September, 908 am 30. August).
Datum: 2023-02-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-ich-danke-unseren-schulen-und-schultraegern-fuer-ihre-grosse;
Themen: Schulträger
# ?, hinreichende Deutschkenntnisse
# ?, völkerrechtswidriger Krieg
# ?, große Hilfsbereitschaft
# ?, Kriegsbeginn
# ?, Differenzierung
# ?, zugewanderte Schülerinnen
# ?, Schulen
# ?, russischer Angriffskrieg
# ?, Sicherstellung der Unterrichtsversorgung
# ?
3. +++ (SEM)
Der Runderlass "Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität" gibt vor, dass bei Verdacht auf Begehung eines Verbrechens die Schulleitung die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen muss.
Dieses gilt zum Beispiel bei gefährlichen Körperverletzungen, erheblichen Fällen von Bedrohung oder Nötigung.
Zudem hat die Schulleitung hierüber die Schulaufsichtsbehörde zu unterrichten.
Sollte es zu einer juristischen Aufarbeitung im Nachgang kommen, unterstützt das Land seine Lehrerinnen und Lehrer.
Aber auch im Vorfeld gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen und Programmen.
Datum: 2018-05-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-gewalt-gegen-lehrkraefte-ist-kein-berufsrisiko-kein-platz-fuer;
Themen: Schulen
# ?, Schulpsychologen
# ?, Baustein der Präventionsarbeit
# ?, Berufsrisiko
# ?, Lehrkräfte
# ?, Landespräventionsstelle
# ?, Schulpsychologinnen
# ?, Schulsozialarbeiterinnen
# ?, Schulpsychologie
# ?, Landesdienst
# ?
4. +++ (SEM)
Durch die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf wird die Tätigkeit von SABRA fachlich ergänzt, und das Schulministerium unterstützt die Servicestelle.
SABRA wird künftig ein Ansprechpartner sein für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern.
Darüber hinaus gehört nun auch zu den Aufgaben der neuen Kolleginnen von SABRA, das Schulministerium, die Schulaufsichtsbehörden, die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement sowie die Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen gegen Antisemitismus zu beraten.
Datum: 2019-11-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-unsere-schulen-sollen-orte-der-menschlichkeit-sein;
Themen: Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung
# ?, Verwaltungsdirektor
# ?, Vereinbarung
# ?, Tätigkeit
# ?, Intervention
# ?, nordrhein-westfälische Schulen
# ?, Schülerinnen
# ?, Anbetracht von Formen
# ?, Orte der Menschlichkeit
# ?, allgemeine Antidiskriminierungpräventionsarbeit
# ?
5. +++ (SEM)
Ministerin Gebauer: "Neben dem Schüleraustausch können wir auf ein weiteres Ergebnis unserer Zusammenarbeit stolz sein: Der neu erarbeitete Qualitätsrahmen und Leitfaden für Berufskollegs zur Durchführung von Lernaufenthalten und Praktika im Ausland ist eine konkrete Umsetzung unserer Kooperationsvereinbarung und damit letztlich ein Produkt der langjährigen guten Zusammenarbeit zwischen nordrhein-westfälischen Berufskollegs und französischen Lycées professionnels."
Der Qualitätsrahmen liegt nun erstmalig auch in französischer Übersetzung vor.
Akademien sind in Frankreich Schulaufsichtsbehörden, die dem französischen Bildungsministerium unterstellt sind.
Sie sind in ihrem Einzugsgebiet sowohl für den schulischen als auch für den hochschulischen Bereich zuständig.
Ziel der Kooperation mit Nordrhein-Westfalen ist, die Mobilität von jungen Menschen in der Ausbildung im deutsch-französischen und europäischen Wirtschaftsraum zu fördern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu festigen.
Datum: 2018-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-waehrend-der-schulzeit-oder-ausbildung-von-kooperationen-mit;
Themen: französische Akademie
# ?, Verlängerung
# ?, Akademie Aix-Marseille
# ?, Qualitätsrahmen
# ?, deutschfranzösische Bildungszusammenarbeit
# ?, Akademien
# ?, Unterschrift
# ?, Schüleraustausch
# ?, attraktive französische Region
# ?, französischer Betrieb
# ?
6. +++ (SEM)
"
Seit 2008 besteht zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und der französischen Akademie eine enge Zusammenarbeit im schulischen Bereich.
Akademien sind in Frankreich Schulaufsichtsbehörden, die dem französischen Bildungsministerium unterstellt sind.
Sie sind in ihrem Einzugsgebiet sowohl für den schulischen als auch für den hochschulischen Bereich zuständig.
Ziel der Kooperation mit Nordrhein-Westfalen ist, die Mobilität von jungen Menschen in der Ausbildung im deutsch-französischen und europäischen Wirtschaftsraum zu fördern und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu festigen.
Datum: 2018-09-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-foerdern-die-mobilitaet-von-schuelerinnen-und-schuelern;
Themen: Akademie Lille
# ?, Akademien
# ?, Mobilität
# ?, Schule
# ?, französische Betriebe
# ?, Verlängerung
# ?, enger kontinuierliche Austausch
# ?, französische Akademie
# ?, hochschulischer Bereich
# ?, schulischer berufliche Bildungsbereich
# ?
7. +++ (SEM)
Sie ist die zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen insbesondere zur Unterstützung der Schulen bei der Wahrnehmung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages.
Wesentliche Leistungen der Qualitätsagentur sind unter anderem die Entwicklung von Lehrplanentwürfen für alle Schulformen und Schulstufen, die Entwicklung von Aufgaben für die zentralen Prüfungen, die Erstellung von Handreichungen und Materialien für die Unterrichts- und Schulentwicklung, die Durchführung und Begleitung von Evaluationen und Modellvorhaben, zentrale und landesweit angelegte Maßnahmen der Professionalisierung des pädagogischen Leitungs- und Fortbildungspersonals, Beobachtung und Analyse schulfachlicher Entwicklungen in Wissenschaft und Forschung, übergreifende Qualitätssicherung und Weiterentwicklung im Bereich der Weiterbildung.
Die Qualitätsagentur nimmt ihre Aufgaben in enger Kooperation mit den Schulaufsichtsbehörden wahr und arbeitet mit den Weiterbildungsträgern und anderen Einrichtungen und Stellen aus Lehrerbildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
Datum: 2013-12-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-agentur-gibt-neue-impulse-fuer-die-qualitaetsentwicklung-von;
Themen: Qualitätsentwicklung
# ?, neue Qualitätsagentur
# ?, pädagogische Dienstleistungen
# ?, zentrale Einrichtung
# ?, besondere Notwendigkeit
# ?, unverzichtbare Qualitätsagentur
# ?, zentrale Unterstützungseinrichtung
# ?, Unterricht
# ?, neue Impulse
# ?, Schulbereich
# ?
8. +++ (SEM)
3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,
4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler;
hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförderung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese Schülerinnen und Schüler mitgezählt,
5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler,
6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxisstufe mitgezählt,
Datum: 2013-07-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-foerderschulangebot-vor-ort-zeitgemaess-und-paedagogisch;
Themen: Landesrechnungshof
# ?, Prozess der Neufassung
# ?, transparente zeitgemäße Antwort
# ?, untergesetzliche Regelung
# ?, neue Verordnung
# ?, sonderpädagogische Förderung
# ?, neue Bestimmungen
# ?, Schulen der Primarstufe
# ?, Schulen der Sekundarstufe
# ?, sonderpädagogischer Förderbedarf
# ?
9. +++ (SEM)
Die einzige Grundschule einer Gemeinde kann eigenständig mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden.
Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte in einem Grundschulverbund geführt werden.
In Ausnahmefällen kann die obere Schulaufsichtsbehörde auch kleinere Teilstandorte zulassen.
Über eine kommunale Klassenrichtzahl wird zukünftig festgelegt, wie viele Eingangsklassen an Grundschulen in einer Gemeinde gebildet werden können.
Über die Verteilung auf die einzelnen Schulen und Standorte entscheidet der Schulträger.
Datum: 2012-09-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-das-prinzip-kurze-beine-kurze-wege-gilt-auch-zukunft;
Themen: kurze Beine
# ?, Gesetzentwurf
# ?, kurze Wege
# ?, Prinzip
# ?, Teilstandorte
# ?, Gesamtschulen
# ?, hohes Niveau
# ?, Grundschule einer Gemeinde
# ?, Grundschulverbund
# ?, Herausforderungen einer Legislaturperiode
# ?
10. +++ (SEM)
Die Landesregierung sieht auch keine Konnexitätsrelevanz des Gesetzes.
Es gebe keine Hinweise darauf, so heißt es im Bericht für den am Mittwoch tagenden Schulausschuss, dass bei den Kommunen tatsächlich wesentliche Belastungen entstanden seien.
Ministerin Löhrmann hebt die positiven Rückmeldungen zur Regeleinschulung mit sechs Jahren aus den Schulaufsichtsbehörden hervor: "Es gibt keine negativen 'Nebenwirkungen' des Gesetzes.
Die 5. Schulrechtsänderung von 2011 hat sich bewährt.
"
Datum: 2015-08-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-einschulungsalter-mit-sechs-jahren-aus-paedagogischer-sicht;
Themen: Einschulungsalter
# ?, Monatsschritte
# ?, Stichtag für Einschulung
# ?, aktueller Ländervergleich
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, Einschulungsstichtag
# ?, Vorziehung des Einschulungsalters
# ?, eingestellter Bericht
# ?, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
# ?, negative Nebenwirkungen
# ?
11. +++ (SEM)
3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I,
4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler;
hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförderung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese Schülerinnen und Schüler mitgezählt,
5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler,
6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxisstufe mitgezählt,
Datum: 2013-11-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-gute-grundlage-fuer-ein-paedagogisch-hochwertiges;
Themen: Förderschwerpunkt
# ?, neue Mindestgrößenverordnung
# ?, sonderpädagogische Förderung
# ?, sonderpädagogischer Förderbedarf
# ?, Einzelheiten
# ?, Förderschulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, inklusives Schulangebot
# ?, Schulministerium
# ?, schulorganisatorische Beschlüsse
# ?, Schulen der Primarstufe
# ?
12. +++ (SEM)
Diese Beratungsleistung erfolgt in der Regel durch die an die Kommunalen Integrationszentren abgeordneten Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hierzu liegen gute Erfahrungen und erprobte Konzepte aus den vergangenen Jahren vor.
Gleichwohl ist denkbar, dass in den nächsten Tagen auch Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vorstellig werden.
Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung zuständigen Schulamt, dem Schulträger und der jeweiligen Schule ab sofort - und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage - grundsätzlich ermöglicht werden.
Grundlage für das Unterrichten neuankommender Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine ist der Erlass "Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler", der das Erlernen der deutschen Sprache als grundlegende Voraussetzung benennt, damit die Kinder und Jugendlichen sich möglichst bald und möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können.
Datum: 2022-03-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulen-bereiten-sich-darauf-vor-gefluechtete-kinder-und-jugendliche-aus-der;
Themen: Krieg in Ukraine
# ?, Jugendliche
# ?, ankommende Familien
# ?, nordrhein-westfälische Schulen
# ?, kommunale Integrationszentren
# ?, schulische Integration
# ?, Umgang
# ?, Internetauftritt von Lasi
# ?, Rahmen der Zuweisung
# ?, Schulsystem in Ukraine
# ?
13. +++ (SEM)
Eine Kooperation wie die zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, um die Arbeit von SABRA zu unterstützen, ist in dieser Form in Deutschland, nach meinem Wissensstand, einmalig.
Es ermöglicht sich für die Wahrnehmung der Jüdischen Perspektive auf Antisemitismus einzusetzen und eine Reduzierung auf das Themen Verfolgung, Schoah und Opfer-Perspektiven zu vermeiden.
SABRA kann somit sowohl Schulen als auch dem Ministerium für Schule und Bildung sowie den Schulaufsichtsbehörden beratend zur Seite zu stehen.
Die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung verspricht also eine Verstetigung und Intensivierung der Erfolge unserer Arbeit im Kampf gegen Antisemitismus im schulischen Kontext, was letztendlich ein Beitrag für die Zukunft jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen und die Zukunft der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf bedeutet, aber auch und vor allem der gesamten Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen zugutekommt.
"
Datum: 2022-04-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verlaengerung-der-kooperationsvereinbarung-mit-der-juedischen-gemeinde-duesseldorf;
Themen: Recherchestelle
# ?, Kooperationsvereinbarung
# ?, Schulen
# ?, Schulaufsichtsbehörden
# ?, Intervention
# ?, Bildung
# ?, Ausreden
# ?, Orte des Respekts
# ?, Rahmen der Erhebung
# ?, Zukunft von Düsseldorf
# ?
14. +++ (SEM)
Diese werden die Schulleitungen künftig einmal jährlich für ihr gesamtes Kollegium erstellen.
Damit sollen Lehrerinnen und Lehrer in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und ihre Kompetenzen - im Besonderen im Team - kontinuierlich auszubauen und ihre Lehrinhalte und Lehrmethoden noch besser auf Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler auszurichten.
Gleichzeitig müssen Schulen, die neue Modelle erweiterter Selbstverwaltung und Eigenverantwortung verwirklichen, der Schulaufsichtsbehörde nicht mehr jährlich Berichte über den schulischen Betrieb vorlegen, sondern nur noch im Rhythmus von maximal fünf Jahren.
"Wir sorgen dafür, dass unsere Lehrkräfte immer auf dem aktuellen Stand sind, um bestmöglich zu unterrichten, und mindern im gleichen Atemzug bürokratische Aufgaben, damit sich die Schulen mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können", betonte Schulministerin Dorothee Feller.
Eine weitere wichtige Neuerung stellt die gesetzliche Garantie eines schulischen Angebots aus dem Bereich der Sekundarstufe I dar: Dass Realschulen ab den Klassen 7 einen Hauptschulbildungsgang anbieten können, wird von einer Übergangsregelung in eine feste schulgesetzliche Bestimmung überführt.
Datum: 2024-09-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulen-koennen-individuelle-staerken-von-schuelerinnen-und-schuelern-gezielter;
Themen: bürokratische Aufgaben
# ?, Schulgesetz
# ?, Atemzug
# ?, nordrhein-westfälische Schulen
# ?, Landeskabinett
# ?, individuelle Stärken
# ?, Förderung für Schülerinnen
# ?, Schritt
# ?, aktueller Stand
# ?, Weg
# ?
15. +++ (SEM)
Die neue Verordnung erweitert die bisherigen Anwendungsfälle - epidemisches Infektionsgeschehen und Extremwetterlagen - um zwei weitere Situationen: Zum einen kann Distanzunterricht künftig stattfinden, wenn das Schulgebäude aufgrund einer religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltung von landes- oder bundesweiter Bedeutung vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
Zum anderen ist Distanzunterricht möglich, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie ein Großbrand, Hochwasser, eine akute Bedrohungslage oder ein anderer Katastrophenfall eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt und keine kurzfristige Ausweichmöglichkeit besteht.
In solchen Fällen ist der Distanzunterricht in der Regel auf fünf Tage begrenzt; eine Verlängerung kann durch die obere Schulaufsichtsbehörde gewährt werden.
In beiden neu geregelten Fällen ist die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.
Schulministerin Feller abschließend: "Die Änderungen wahren somit den Vorrang des Präsenzunterrichts und schaffen zugleich mehr Handlungssicherheit, damit die schulische Bildung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig fortgeführt werden kann."
Datum: 2025-10-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schulausschuss-beschliesst-aktualisierte-distanzunterrichtsverordnung;
Themen: schulische Bildung
# ?, Änderungsverordnung
# ?, obere Schulaufsichtsbehörde
# ?, besondere Ausnahmesituationen
# ?, Präsenzunterricht
# ?, Vorrang
# ?, Erziehung
# ?, akute Bedrohungslage
# ?, anderer Katastrophenfall
# ?, einheitliche Anwendung
# ?
16. +++ (SEM)
"
Abschließend betonte die Ministerin: "Wir handeln auf verschiedenen Feldern - zum Beispiel zur Verbesserung der Personalausstattung, zur Stärkung der Basiskompetenzen, zur Ankurbelung einer datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht oder zur Unterstützung der Digitalisierung in den Schulen.
Der Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand ist ein weiteres wichtiges Puzzlestück, um die Schulen und auch die Schulaufsichtsbehörden zu entlasten.
"
Das Ministerium für Schule und Bildung geht mit diesen Maßnahmen zur Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften voran und leistet damit einen umfangreichen und wichtigen Beitrag zum Prozess der Landesregierung, Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Prozessoptimierung übergreifend konsequent anzugehen.
Datum: 2025-11-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weniger-buerokratie-fuer-die-schulen-nordrhein-westfalen;
Themen: Schulen
# ?, Schulleiterinnen
# ?, Schulministerium
# ?, Kernaufgaben
# ?, Mittwochvormittag
# ?, weiteres Personal
# ?, Künstliche Intelligenz
# ?, Reduzierung
# ?, Lehrkräfte
# ?, Schulausschuss des Landtags
# ?
17. +++ (SEM)
Nach Ablauf dieser Zeit wechseln die Lehrkräfte planmäßig an ihre Stammschulen.
Die neue Schulauswahl funktioniert mittels verschiedener Indikatoren wie Personalausstattungsquote und Schulsozialindex.
Auch die Einschätzung der lokalen Schulaufsichtsbehörden fließt in den Auswahlprozess ein.
"Die Vorgriffsstellen waren aufgrund der Umstellung von G 8 auf G9 eine einmalige, jedoch eine gute und wichtige, zugleich aber von Beginn an befristete Maßnahme, um den Übergang zu G9 abzufedern.
Für die Zeit danach haben wir nun aufbauend auf dem Grundgedanken der Vorgriffsstellen eine zunächst unbefristete Lösung entwickelt, die besonders herausgeforderte Schulen weiter unterstützt", erläutert Schulministerin Dorothee Feller. "
Datum: 2026-03-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-steuerung-von-stellen-entlastet-schulen;
Themen: Stellen
# ?, Gymnasien
# ?, besondere Förderaufgaben
# ?, neue Schulauswahl
# ?, neue Steuerung
# ?, neues Steuerungsmodell
# ?, Vertretungsaufgaben
# ?, Vorbereitungsdienst von Lehramtsanwärtern
# ?, Pool
# ?, andere Schulformen
# ?
18. ++ (SEM)
"Vor allem im vergangenen Jahr galt es, den schutzsuchenden Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen sind, eine Zuflucht zu bieten.
Dass dies gelang, verdanken wir maßgeblich auch den Bürgerinnen und Bürgern, die zunächst beim Aufbau und der Ausstattung von Unterkünften halfen.
Später standen sie den zu uns gekommenen Menschen bei der Betreuung und Begleitung, der Sprachförderung und der Kontaktaufnahme zu Vereinen, Behörden, Schulen und Arbeitgebern hilfreich zur Seite.
Diesen ungezählten Helferinnen und Helfern gilt der Dank der Landesregierung", sagte Integrationsminister Rainer Schmeltzer anlässlich des internationalen Tags des Ehrenamtes.
Die Landesregierung unterstützt das zivilgesellschaftliche Engagement unter anderem mit dem Landesprogramm KOMM-AN NRW.
Datum: 2016-12-05;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-zum-internationalen-tag-des-ehrenamtes-ehrenamtliche;
Themen: Landesprogramm
# ?, zivilgesellschaftliches Engagement
# ?, Zuflucht
# ?, Terror
# ?, internationaler Tag
# ?, Leseabende
# ?, Unterstützungsprogramm der Landesregierung
# ?, gesellschaftliche Weiterentwicklung
# ?, internationale Kochtreffs
# ?, zahlreiche Qualifizierungsmaßnahmen
# ?
19. ++ (SEM)
Die Zahl der barrierefreien Wohnungen soll vor allem dadurch gesteigert werden, dass in Gebäuden mit Aufzug künftig alle Wohnungen barrierefrei, aber nicht rollstuhlgerecht sein müssen.
* Zukünftig müssen alle öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen (dazu zählen z.B. Arztpraxen, Läden, Schulen, Universitäten, Freizeiteinrichtungen und Verwaltungsgebäude) barrierefrei sein.
Bislang müssen beispielsweise Schulen nur in den für Besucher zugänglichen Teilen barrierefrei sein.
Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger:
* Der nachträgliche Einbau von Treppenliften in Mehrfamilienhäusern wird ermöglicht.
Damit wird dem Wunsch vieler älterer Bürgerinnen und Bürger entsprochen, die auf diese Weise möglichst lange in der eigenen Wohnung leben können.
* Baurechtliche Hürden beim Bau von Terrassenüberdachungen werden beseitigt.
* Wohnhäuser, die vor dem Jahr 1960 ohne Baugenehmigung errichtet worden sind, können von den Bauaufsichtsbehörden in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden.
Damit soll Unsicherheiten mit der Behandlung von "Altfällen" (Schwarzbauten) mithilfe der Stichtagsregelung begegnet werden.
* Der Begriff des Staffelgeschosses wird vereinfacht.
Datum: 2016-06-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-landesbauordnung-verbessert-barrierefreiheit-erhoeht-verbraucherschutz-und-0;
Themen: barrierefreie Wohnungen
# ?, Bauaufsichtsbehörden
# ?, Fahrradabstellplätze
# ?, Barrierefreiheit
# ?, Freistellungsverfahren
# ?, Stellplatzbedarf
# ?, letzte umfangreiche Novellierung
# ?, örtliche Verkehrsplanung
# ?, Bauüberwachung
# ?, Entscheidungsfreiheit
# ?
20. ++ (SEM)
Nicht selten geraten ganze Familie an ihre Belastungsgrenze.
Besonders schwierig gestaltet sich die Situation häufig für Kinder und Jugendliche mit ME/CFS.
Darüber hinaus weist Claudia Middendorf auf Herausforderungen in sensiblen Bereichen hin: Fehlendes Wissen über die Erkrankung kann in Einzelfällen zu Fehlbewertungen führen - etwa im Kontext von Schule oder Kindeswohl.
Dies kann für betroffene Familien zusätzlich Unsicherheit und Druck bedeuten.
Dies kann für betroffene Familien zusätzlich Unsicherheit und Druck bedeuten.
Hier braucht es mehr fachliche Sicherheit und Sensibilität, damit betroffene Familien Unterstützung erhalten und nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Hier braucht es mehr fachliche Sicherheit und Sensibilität, damit betroffene Familien Unterstützung erhalten und nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Konkret sieht sie Handlungsbedarf in drei zentralen Bereichen: dem gezielten Ausbau spezialisierter Versorgungsangebote für Diagnostik, Therapie und Betreuung, der stärkeren Förderung von Forschung sowie der systematischen Fortbildung und Sensibilisierung von Fachkräften im Gesundheitswesen, in Behörden und im Bildungssystem.
Darüber hinaus braucht es auch im Sozial- und Bildungswesen verlässliche Strukturen, die Teilhabe und individuelle Förderung ermöglichen.
Zum Internationalen ME/CFS-Tag ruft Claudia Middendorf nochmal dazu auf, die Erkrankung stärker in den gesundheitspolitischen Fokus zu rücken und die Lebensrealität der Betroffenen konsequent mitzudenken.
Datum: 2026-05-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/claudia-middendorf-mecfs-ernst-nehmen-versorgungsluecken-schliessen-und-betroffene;
Themen: Betroffene
# ?, Beitrag für Aufmerksamkeit
# ?, jahrelanges Leben
# ?, medicinische Unterstützung
# ?, Diagnose
# ?, Lebensrealität
# ?, Versorgungslücken
# ?, betroffene Familien
# ?, Existenz
# ?, schnelle Hilfe
# ?
21. ++ (IR)
Umso dankbarer bin ich, mit welchem großen Engagement unsere Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden sich dieser Aufgabe widmen.
Datum: 2024-08-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-wir-foerdern-das-lesen-schreiben-und-rechnen-konsequent-weiter;
Themen: Mathematik
# ?, Rechnen
# ?, Schreiben
# ?, Lesen
# ?, neues Schuljahr
# ?, Deutsch
# ?, Alphabetisierung
# ?, Schulministerium
# ?, KI
# ?, weiterführende Schulen
# ?