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Ministerin Löhrmann: "Wir folgen dem Landtagsbeschluss.
Entscheidend ist der Elternwille.
Die Kreise und kreisangehörigen Kommunen sollen allerdings nach einer Schulgesetznovelle eine Öffnungsklausel nutzen und auf Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache verzichten können.
"
Um dem Wunsch vieler Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nachzukommen, die wollen, dass ihre Kinder gemeinsam mit jenen lernen, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wird schon jetzt der Gemeinsame Unterricht kontinuierlich ausgebaut.

Datum: 2012-07-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-und-ministerin-loehrmann-wir-wollen-die-gleichberechtigte;
Themen: Aktionsplan # ?, Schulgesetznovelle # ?, Schneider # ?, Landeskabinett # ?, gemeinsamer Unterricht # ?, Lebensbereiche # ?, Förderschulen # ?, Integrationsbetriebe # ?, Netzwerk von Beratungsstellen # ?, diskutierte Aktionsfelder # ?