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Der IT-Grundschutz des BSI umfasst neben technischen Maßnahmen auch organisatorische und personelle Anforderungen wie Vorgaben zu Schulungen, für Telearbeit, zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen oder auch zum Notfallmanagement.
Die getroffenen Vorkehrungen sollen kontinuierlich hinterfragt sowie wenn nötig angepasst und verbessert werden.
Bei den Schulungen können die Hochschulen auf die Angebote der Selbstlernakademie für Cybersicherheit (SecAware.nrw) zurückgreifen: Zwei Institute das Institut für Internet-Sicherheit der Westfälischen Hochschule und das Institut für die Digitalisierung von Arbeits- und Lebenswelten an der Fachhochschule Dortmund - haben modulare Online-Schulungen zur Cybersicherheit entwickelt.
Diese konfrontieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit wirklichkeitsnahen Gefährdungslagen in ihrer digitalen Arbeits- und Alltagswelt.
Die Erarbeitung des Angebotes hat das Land Nordrhein-Westfalen mit 750.000 Euro finanziert und stellt bis 2026 weitere 1,6 Millionen Euro für den Ausbau und die laufende Qualitätssicherung zur Verfügung.

Datum: 2024-02-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pakt-fuer-cybersicherheit-den-hochschulen-nordrhein-westfalen;
Themen: Hochschulbibliothekszentrum # ?, Schulungen # ?, Fall eines Angriffs # ?, Informationssicherheitsbeauftragte # ?, Selbstlernakademie für Cybersicherheit # ?, einzelnes Passwort # ?, gemeinsame Mindeststandards # ?, laufende Qualitätssicherung # ?, modulare Onlineschulungen # ?, mögliche Ausfallzeiten # ?