1. +++ (SEM)

Ich bin deshalb sehr froh, dass die Gesundheitsminister heute auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einstimmig beschlossen haben, den Bundesgesetzgeber zu einer entsprechenden Klarstellung aufzufordern.
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Den Behörden in Nordrhein-Westfalen wurde bereits gestern durch einen Erlass mitgeteilt, dass ihr Ermessen, das sie bei einem ordnungsbehördlichen Einschreiten stets haben, so anzuwenden ist, dass eine zweimal wöchentliche Selbsttestung immunisierter Beschäftigter ausreicht.
Diese Vorgehensweise wurde ebenfalls einstimmig von allen Ländern so beschlossen.
In dem Erlass hat das Ministerium zudem klargestellt, dass bei Arztbesuchen für erforderliche Begleitpersonen (etwa von Kindern und Pflegebedürftigen) die gleichen Regelungen wie für die Patientinnen und Patienten selbst entsprechend anzuwenden sind.

Datum: 2021-11-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsminister-fordern-auf-initiative-von-nordrhein-westfalen-testpflichten;
Themen: pflegerische Einrichtungen # ?, wöchentliche Selbsttestung # ?, genesene Beschäftigte # ?, Vorschlag von Nordrhein-Westfalen # ?, Behörden in Nordrhein-Westfalen # ?, Ermessen # ?, Erlass # ?, Arbeitsplatz # ?, Klarstellung # ?, Geimpfte # ?

2. +++ (SEM)

Tests sind Medizinprodukte, an deren Anwendung zum Schutz der getesteten Personen und zur Sicherstellung eines zuverlässigen Ergebnisses bestimmte Mindestanforderungen gestellt werden.
Zur Ausstellung von Testzertifikaten sind in Nordrhein-Westfalen daher nur die in den Landesverordnungen vorgesehenen Teststellen sowie Arbeitgeber, die sich für die Beschäftigtentestung registriert haben, berechtigt.
Dabei handelt es sich ausschließlich um in Präsenz von geschultem Personal vorgenommene Testungen oder beaufsichtigte Selbsttestungen vor Ort.
Digitale Beobachtungen bei Selbsttestungen erfüllen diese Anforderung nicht und berechtigen nicht zur Ausstellung eines Testnachweises.
Die Verwendung solcher Testnachweise im Rechtsverkehr (also zum Beispiel bei Zugangskontrollen nach der Coronaschutzverordnung) stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Datum: 2021-11-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-warnt-vor-nicht-verkehrsfaehigen-testnachweisen-digital;
Themen: Testzertifikat von Selbsttests # ?, Tests # ?, Testnachweise # ?, 3G-Pflicht # ?, Ausstellung # ?, Präsenz # ?, Dritte # ?, Arbeitsplatz # ?, Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung # ?, UN-Zulässigkeit # ?

3. +++ (SEM)

Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten.
Zu diesen Maßnahmen zählen nun auch Corona-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler.
Es entstehen gerade in Schulen eine Vielzahl von sehr komplexen Fragestellungen im Zusammenhang mit Selbsttestungen, bei denen das Schulministerium die Schulen nicht alleine lässt.
Neben den normalen Beratungsstrukturen über die Schulaufsicht haben wir mit Schulträgern und Gesundheitsbehörden abgestimmte Informationen und Rahmenvorgaben erarbeitet.
Es war mir auch persönlich ein großes Anliegen, den Schulen nicht nur Selbsttests zur Verfügung zu stellen, sondern umfassende begleitende Informationen dazu, wie beispielsweise über den Ablauf der Testungen, den pädagogischen und organisatorischen Umgang mit Testergebnissen und Informationen für die Eltern.

Datum: 2021-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umfassende-informationen-fuer-die-schulen-zu-corona-selbsttests-fuer-schuelerinnen;
Themen: Begleitmaterialien # ?, Coronaselbsttests # ?, Interpretation von Ergebnissen # ?, umfassende Informationen # ?, Ablauf von Testungen # ?, Selbsttestungen # ?, Testkits # ?, einzelne Schule # ?, Selbsttests # ?, Wechselunterricht # ?