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Über alledem schwebt das Verbot der Finanzierung von terroristischen Aktivitäten.
In den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung soll die praktische Umsetzung dieses Finanzierungsverbots in den bewilligenden Behörden vereinheitlicht werden.
Kern der neuen Regelung sind eine Selbstversicherung der Antragstellenden sowie die Aufnahme einer Rückforderungsklausel in den Bewilligungsbescheid.
Hierdurch sollen Gelder, die für terroristische Zwecke verwendet werden, zurückgefordert werden können.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: "Die entschiedene Ablehnung jeglicher Formen von Terror, Gewalt und Antisemitismus gehört zu unserem demokratischen Selbstverständnis.

Datum: 2024-04-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-klares-zeichen-gegen-gewalt-und-unterdrueckung;
Themen: Terroraktivitäten # ?, Finanzierungsverbot # ?, terroristische Aktivitäten # ?, praktische Umsetzung # ?, Bewilligungspraxis von Behörden # ?, Ergänzungen der Landeshaushaltsordnung # ?, Rückforderungsklausel # ?, Selbstversicherung # ?, ausdrückliche Änderung # ?, entschiedene Ablehnung # ?