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"Voraussetzung für eine Wiederinbetriebnahme der Anlage ist ein stabiles Sicherheitsmanagement", macht die Ministerin deutlich.
Dazu gehöre auch die Klärung der Umstände aktueller Gewässereinleitungen.
Eine Aussage, unter welchen Sicherheitsbedingungen eine Wiederinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage möglich ist, sei erst nach Abschluss der laufenden Untersuchungen möglich.
Wie das Unternehmen und die Bezirksregierung Köln vor Weihnachten mitgeteilt hatten, war es unmittelbar nach der Katastrophe im Juli zu Schadstoffeinträgen in den Rhein gekommen, nachdem kontaminiertes Löschwasser über die Kläranlage in den Rhein geleitet wurde.
Darüber hinaus wurde aktuell bekannt, dass ein Gemisch aus Abwasser, Löschwasser und Havarie-Abwasser aus einem defekten Abwassertank nach Reinigung durch die Kläranlage, aber ohne zusätzliche Aktivkohlefilterung in den Rhein gelangt ist.

Datum: 2021-12-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nach-chemie-explosion-im-juli-stabiles-sicherheitsmanagement-voraussetzung-fuer;
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