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Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. September 2024 beschlossen eine Bundesratsinitiative einzubringen, mit der die Resilienz und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gesichert werden soll.
Im Wege eines Entschließungsantrags fordert das Land Nordrhein-Westfalen, den beabsichtigten Gesetzentwurf des Bundes um einen wichtigen und bisher nicht beachteten Punkt zu ergänzen: Alle Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sollen zukünftig nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein.
Mit dieser Grundgesetzänderung soll verhindert werden, dass wichtige Sicherungsmechanismen des Gerichts mit einfacher Parlamentsmehrheit im Bundestag außer Kraft gesetzt werden können.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: "Die höchste Instanz in unserem Rechtsstaat braucht einen stabilen Schutzschirm, an dem Angriffe von Demokratiefeinden sicher abprallen.
Alle Rechtsvorschriften über das Bundesverfassungsgericht sollten deshalb nur mit Zustimmung der Länder geändert werden können.

Datum: 2024-09-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesratsinitiative-zur-staerkung-der-resilienz-und-unabhaengigkeit-des;
Themen: Unabhängigkeit # ?, Mehrheiten # ?, Bundesratsinitiative # ?, Gericht # ?, Bundesrat für Änderungen # ?, Bundestagsfraktionen # ?, Bundesverfassungsgericht in Grundgesetz # ?, Sicherungsfunktion für Verfassung # ?, Sicherungsmechanismen des Gerichts # ?, Spezifikum # ?